Geschrieben von Lena_1922 am 06.04.2023, 14:10 Uhr |
Unterhalt ab 18
Gibt es einen Titel?
16 Jahre keine Anpassung? Herzlichen Glückwunsch.
Der Junge kann die Beistandschaft beauftragen den Unterhalt ab 18 zu berechnen oder dein Mann kann eine Abänderungsklage einreichen.
Der Unterhalt ab 18 ist von beiden Elternteilen zu leisten.
Für die Berechnung braucht man also auch das Einkommen der Ex-Frau.
Beide Gehälter werden zusammengerechnet und daraus die Stufe der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Von diesem Unterhaltsbetrag wird das Ausbildungsgehalt des Kindes abgezogen.
Dein Mann verdient beispielweise 4000 netto - seine Ex 2500 netto sind zusammen 6500 = 1100 Euro Kindesunterhalt.
Der Junge verdient 600 Euro - davon sind 100 Euro Freibetrag = 500 Euro
Also werden von den 1100 Kindesunterhalt 500 Euro eigenes Einkommen abgezogen = 600 Euro Bedarf - dann gibt es noch 250 Euro Kindergeld = 350 Euro Bedarf Rest.
Diese 300 Euro müssen beide Elternteile gemeinsam leisten.
Vater 4000 Euro Einkommen x 300 Euro Bedarf/ 6500 Euro Gesamteinkommen = 185 Euro zu zahlen
Mutter 2500 Euro Einkommen x 300 Euro Bedarf/ 6500 Euro Gesamteinkommen = 115 Euro zu zahlen
115+185 = 300 Euro Unterhalt
300 Euro Unterhalt
+500 Euro Ausbildungsgehalt
+250 Euro Kindergeld
================
1050 Euro Einkommen des Kindes
Außerdem muss das Einkommen beider Elternpaar bereinigt werden und
das Ausbildungshalt, Kindergeld wir mit angerechnet.
Wahrscheinlich sinkt der Unterhalt für deinen Mann deutlich.
Wahrscheinlich zahlt die Mutter ihren Anteil nicht, sondern verrechnet das mit den Wohn & Lebenskosten - üblich ist auch das die Mutter dann das Kindergeld behält.
Allerdings wenn man das ganz "spitz" rechnet und das auch so möchte, kann es sein, das dein Mann gar nicht mehr zahlen muss, weil er für 5 weitere Kinder Unterhalt rechnerisch zahlen muss, kann sein das er ein Mangelfall wird.
Wenn die Elternteile nun 16 Jahre ohne Streitigkeiten auskommen sind, ist die Frage ob man sich jetzt für die Zeit bis zur Beendigung der Ausbildung einigt.
- Unterhalt ab 18 - Cika 06.04.23, 5:13
- Re: Unterhalt ab 18 - Pamo 06.04.23, 11:10
- Re: Unterhalt ab 18 - Chaka! 06.04.23, 12:25
- Re: Unterhalt ab 18 - Hafermilch2000 06.04.23, 13:31
- Re: Unterhalt ab 18 - Lena_1922 06.04.23, 14:10
- Re: Unterhalt ab 18 - Sue_Ellen 06.04.23, 15:58
- Re: Unterhalt ab 18 - Lena_1922 06.04.23, 16:05
- Re: Unterhalt ab 18 - Sue_Ellen 06.04.23, 22:30
- Re: Unterhalt ab 18 - jannas 11.04.23, 9:00
- das ist aber keine beistandschaft.... - Sue_Ellen 11.04.23, 12:16
- Re: das ist aber keine beistandschaft.... - Lena_1922 11.04.23, 14:21
- Re: das ist aber keine beistandschaft.... - Sue_Ellen 11.04.23, 17:39
- Re: das ist aber keine beistandschaft.... - jannas 11.04.23, 22:45
- Re: das ist aber keine beistandschaft.... - Lena_1922 12.04.23, 9:11
- Re: das ist aber keine beistandschaft.... - Lena_1922 12.04.23, 9:01
- Im Falle der AP .... - Trini 12.04.23, 11:04
- Re: Im Falle der AP .... - Lena_1922 12.04.23, 11:40
- Re: das ist aber keine beistandschaft.... - Sue_Ellen 12.04.23, 11:43
- Im Falle der AP .... - Trini 12.04.23, 11:04
- Re: das ist aber keine beistandschaft.... - jannas 11.04.23, 22:45
- Re: das ist aber keine beistandschaft.... - Sue_Ellen 11.04.23, 17:39
- Re: das ist aber keine beistandschaft.... - Lena_1922 11.04.23, 14:21
- das ist aber keine beistandschaft.... - Sue_Ellen 11.04.23, 12:16
- Re: Unterhalt ab 18 - Lena_1922 11.04.23, 9:03
- Re: Unterhalt ab 18 - jannas 11.04.23, 9:00
- Re: Unterhalt ab 18 - Sue_Ellen 06.04.23, 22:30
- Re: Unterhalt ab 18 - Lena_1922 06.04.23, 16:05
- Re: Unterhalt ab 18 - Sue_Ellen 06.04.23, 15:58
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Danksagung in der Abizeitung
Ich geb einen aus :)
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