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Geschrieben von Trini am 12.04.2023, 11:04 Uhr

Im Falle der AP ....

...zahlt der Vater ja wahrscheinlich seit Jahren zu viel.

Da bewegt sich das Kind nur, wenn ihm der Geldhahn erst mal komplett abgedreht wird.

Die Mutter hat definitiv keinen Anspruch mehr auf den Unterhalt.
Da der Vater ja zahlungswillig ist, sollte ER vielleicht mit dem Kind zum Jugendamt?

Hier auch noch ein Link.
https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt-ausbildung/

Trini

 
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