Über 18 ...

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Geschrieben von Lena_1922 am 12.04.2023, 9:01 Uhr

das ist aber keine beistandschaft....

ja, ich kenne ein Kind in diesem Alter und habe es zum Jugendamt begleitet.

Es ist selten, sagt der Herr, aber es wäre durchaus das Recht des Kindes - der Vater hatte mit 18 alle Zahlungen eingestellt.
Er hat auch den Weg erklärt, erst schreibt das Jugendamt an und versucht eine Einigung zu erzielen, wäre das erfolglos gewesen hätte der Beistand auch das Kind zu Gericht begleitet. Kosten wären keine angefallen, da das Kind ja keine Einkünfte hat.

 
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