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Geschrieben von jannas am 11.04.2023, 22:45 Uhr

das ist aber keine beistandschaft....

Ja, das stimmt.
Das Jugendamt hat mehrfach, leider erfolglos, den Vater abgeschrieben.
Alles weitere hätte dann über Anwalt und Gericht laufen müssen.
Eine Beistandschaft gab es für das jüngere, minderjährige Kind.
Da wäre auch das Jugendamt stellvertretend für das Kind vor Gericht gegangen.
Allerdings würde ich als Mutter ggfls zu den Gerichtskosten herangezogen.
Da uns der Ausgang der Einkommensprüfung zu ungewiss war, hatte der Vater gewonnen und seine Ruhe.
Er zählt noch nach seinem Einkommen von 2014 berechnet. Inzwischen einige Jobwechsel und ganz bestimmt waren diese finanziell zu seinem Vorteil.
Was nimmt man alles hin, um keinen Ärger zu haben?!?

 
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