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Geschrieben von Sue_Ellen am 11.04.2023, 12:16 Uhr

das ist aber keine beistandschaft....

....wenn anschreiben folgenlos bleiben.

unterm strich muss sich das volljährige kind einen Anwalt suchen, der a) berechnet und b) druck macht.
und genau das ist die Hürde, denn a) scheuen das die kinder und b) findet sich so leicht kein Anwalt, der auf Beratungsschein ausrechnet.

btdt.

 
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