Über 18 ...

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Geschrieben von Lena_1922 am 20.03.2023, 9:10 Uhr

Ausbildung, Taschengeld, Kindergeld

Also als Vater würde ich den Unterhalt erstmal neu berechnen lassen, denn

a) ab 18 sind beide Eltern bei der Berechnung zu berücksichtigen
b) das Ausbildungsgehalt wird (nach Berücksichtigung eines Freibetrages angerechnet)

das würde ich mit meinem Ex erstmal abklären, wie das weiterläuft, bevor ich mir Gedanken mache was er davon zahlt.


Beispiel:
Das Kind hat nun eine Ausbildung begonnen und erhält 400 Euro Ausbildungsvergütung netto. Der Vater verdient 3.000 Euro, die Mutter 2.000 Euro unterhaltsrechtlich bereinigtes Nettoeinkommen. Aus dem zusammengerechneten Einkommen von 5.000 Euro ergibt sich aus der 9. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, 4. Einkommensstufe, ein monatlicher Unterhalt von 955 Euro.

2.000 - 1.650 angemessener Selbstbehalt Euro = 350 Euro Leistungsfähigkeit Mutter

3.000 - 1.650 angemessener Selbstbehalt Euro = 1.350 Euro Leistungsfähigkeit Vater

Summe 1.700 Euro.

350 Euro der Mutter : 1700 Euro des Vaters = 21 % Anteil Mutter am Kindesunterhalt

Bedarf Kind:

955,00 Euro Tabellenunterhalt

- 250,00 Euro Kindergeld

- 400,00 Euro Ausbildungsvegütung netto

305,00 Euro Unterhaltsbedarf Kind

Die Mutter hat 21 % des Unterhaltsbedarfs von 305 Euro zu tragen, also nur 64,05 Euro. Der Vater muß den Rest von 79 %, also 240,95 Euro tragen.

 
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