Über 18 ...

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Geschrieben von Mome am 19.03.2023, 19:32 Uhr

Ausbildung, Taschengeld, Kindergeld

Der Sohn meines Mannes aus einer früheren Beziehung wird auch bald 18. Momentan zahlt er den Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle an die Mutter, bei der der Sohn wohnt.
Grundsätzlich haben volljährige Kinder Anspruch auf Barunterhalt gegen beide Elternteile, wobei eigene Einkünfte wie etwa das Kindergeld bedarfsmindernd anzurechnen sind. So das Gesetzt in unserem Fall wird es so sein, dass mein Mann den Unterhalt weiter an das Kind zahlt aber eben weniger als vorher. Da die Mutter auch zahlen müsste, wird das aber einfach dadurch geregelt, dass sein Sohn weiterhin kostenfrei daheim wohnt und mit dem Unterhalt des Papas und Kindergeld für seinen sonstigen Lebensunterhalt aufkommt. Ob er noch etwas an die Mama abgeben wird, müssen die beiden klären.

 
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