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Geschrieben von Caot am 18.03.2023, 19:06 Uhr

Ausbildung, Taschengeld, Kindergeld

Kind bekommt ab September Gehalt, er studiert Dual. Kost und Logie sind bei uns weiterhin frei. Den kompletten Rest bestreitet er selber. Wir behalten das Kindergeld.

Den Zweitwagen von uns darf er so nutzen. Den Tank für sein Motorrad muss er aber selber füllen, auch den Unterhalt dafür bestreiten.

 
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