Das BGH hat endgültig die Berechnung von Bearbeitungsgebühren bei Abschluss von Kreditverträgen gekippt. Anwälte rechnen mit einem rückwirkenden Anspruch bis mind. 2011. Wer also bei Kreditabschluss eine solche Gebühr berechnet bekommen hat, kann sie zurückfordern.
Vllt wisst Ihr das ja schon
.
VG ohno
von
ohno
am 24.05.2014, 13:57
Rückforderung + Jahreszinsen!
von
ohno
am 24.05.2014, 14:03
ja, gilt aber leider nur für kredite nach 2011.
Mitglied inaktiv - 24.05.2014, 16:14
Antwort auf diesen Beitrag
Hi,
und nicht für Baufinanzierungen und Unternehmensdarlehen wenn ich das korrekt mitbekommen habe.
Mein Tipp: erst richtig belesen, dann agieren ;-) Denke, da kommt in Kürze eh was von den Verbraucherzentralen.
Grüße
Petra
von
Cossi99
am 26.05.2014, 12:26