ohno
Das BGH hat endgültig die Berechnung von Bearbeitungsgebühren bei Abschluss von Kreditverträgen gekippt. Anwälte rechnen mit einem rückwirkenden Anspruch bis mind. 2011. Wer also bei Kreditabschluss eine solche Gebühr berechnet bekommen hat, kann sie zurückfordern.
Vllt wisst Ihr das ja schon
.
VG ohno
Rückforderung + Jahreszinsen!
ja, gilt aber leider nur für kredite nach 2011.
Hi, und nicht für Baufinanzierungen und Unternehmensdarlehen wenn ich das korrekt mitbekommen habe. Mein Tipp: erst richtig belesen, dann agieren ;-) Denke, da kommt in Kürze eh was von den Verbraucherzentralen. Grüße Petra
Die letzten 10 Beiträge
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell