Hallo
ich habe nun erfahren das ich schwanger bin. Ich arbeite noch nicht sehr lange in einem Imbiss. Zu meinen Aufgaben gehören, Hähnchen machen (ganze), Burger zubereiten, Fleisch braten und Frittieren. Habe schon einige verbrennen, trotz Schutzvorschriften und bei dem Fettgeruch wird mir ziemlich schlecht. Eine Alternative etwas anderes im Betrieb zu machen gibt es nicht. Mein Arbeitgeber weiß dieses und mit meinem Gynäkologen habe ich dieses auch besprochen. Jedoch frage ich mich warum ich kein Beschäftigungverbot bekomme! Was wäre möglich zu Unternehmen?
Mfg
von
Niho
am 19.10.2017, 14:05
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
demzufolge müsste jede Mitarbeiterin eines solchen Betriebes ein derartiges Beschäftigungsverbot erhalten. Dafür gibt es unter normalen Umständen erst einmal keinen Grund, wenn es nicht offensichtliche Dinge gibt, die gegen die Vorgaben im Mutterschutzgesetz verstoßen und der Arbeitgeber keinen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.
Bitte fragen Sie dazu auch unsere Rechtsanwältin, Frau Bader.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 19.10.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
gegenfrage, warum solltest du eines bekommen?
Dein AG muss eine Gefährdungsbegutachtung machen, wenn diese mit dem Mutterschutz vereinbar ist, dann kann und darf er dir kein BV aussprechen. Verbrennungen sind ein grundsätzliches Sicherheitsproblem, keines das mit deiner Schwangerschaft an sich zu tun hat. Wenn dein AG unsicher ist oder du mutmasst das er sich über das Mutterschutzgesetz hinweg setzt, dann muss du dich an das Gewerbeamt/Ordnungsamt wenden, die prüfen das dann.
Dein FA darf eh wegen der Arbeit kein BV aussprechen, denn immerhin könnte dein AG auch beschließen dich nur an die Kasse zu setzen oder das du telefonische Bestellungen annimmst - damit wäre das Mutterschutzgesetz auf jeden Fall erfüllt. Wegen der Übelkeit - die eben am Anfang normal ist, kann der Arzt dich aber krank schreiben. Nur wenn du oder das Kind wirklich massiv gefährdet wären, könnte der Arzt ein BV aussprechen. Lass dich also krank schreiben wenn es aktuell nicht geht. In der Regel ist das mit der Übelkeit so mit der 12ten SSW vorbei.
Mitglied inaktiv - 19.10.2017, 17:28