Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Dr. Bluni, Ist es richtig, Das Frauenärzte kein Beschäftigungsverbot mehr so einfach ausstellen dürfen? Kurz zur Vorgeschichte: ich habe schon seit Anfang der Schwangerschaft mit niedrigen Blutdruck und Schwindel zu kämpfen (bin jetzt 20+5). Das Problem ist, dass mein Fahrtweg bis zu meiner Arbeitsstelle immer 100 km am Tag sind (50 pro Strecke). Nun habe ich meine Ärztin darüber informiert, dass ich schon ein paar mal anhalten musste weil mir schwindelig war, da ich fast nur Autobahn fahre, und ich einfach Angst habe das mir und meinem ungeborenen Kind was passiert. Des Weiteren habe ich schon seit circa der 17. SSW starke SymphyseSchmerzen, die einfach nicht weg gehen, nur noch schlimmer werden. Nun meinte meine Ärztin, dass sie mir kein Beschäftigungsverbot ausstellen dürfe, da schon Arbeitgeber die Ärzte angezeigt haben und das Verbot müsse mir mein Arbeitgeber ausstellen. Dieser sieht das aber nicht ein, da ich im Büro arbeite und für mich das Verbot nicht infrage kommt. Ich hoffe Sie können mir zu dieser Thematik weiterhelfen. Danke und Grüße TiPe89

von Tipe89 am 27.08.2017, 21:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. das ist so sicherlich nicht richtig. Ausgestellt werden kann es entweder durch den Arbeitgeber selbst, oder einen der behandelnden Ärzte, jedoch muss dafür eine entsprechende Begründung vorliegen. 2. das bedeutet, wenn Krankheitssymptome vorliegen, kann nur eine Krankschreibung erfolgen. 3. für das Beschäftigungsverbot sind gewisse juristische Voraussetzungen notwendig, die sie in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwortbeschäftigungsverbot umfassend beschrieben finden. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 28.08.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Du kannst dich auch krank schreiben lassen, das kann der FA durchaus. Klar, nach 6 Wochen fällst du dann ins Krankengeld, aber auf das EG hätte das keinen Einfluss wenn schwangerschaftsbedingte Krankmeldung bestätigt wird. Ist evtl ein kleiner Trost. Und mit Mutterschutz, Resturlaub, Überstunden usw kannst du da evtl sogar das ziemlich genau überbrücken so das der Verlust nicht zu groß ist. Und ja, ein Arzt darf ein BV nur aussprechen wenn die Frau grundsätzlich arbeitsfähig ist, ihre Gesundheit oder die des Kindes aber massiv bedroht sind und die Arbeit selbst die Beschwerden verschlimmert. Die Symphysenlockerung könnte das evtl noch begründen, dein Schwindel wegen der Arbeitsstrecke aber nicht. Weil du eben auch auf Zug, öffentliche Verkehrsmittel usw ausweichen könntest. Das du so weit fahren musst ist halt leider dein persönliches Pech. Und bedanke dich bei den Frauen welche meinen Ärzte usw anlügen zu müssen um mißbräuchliche BV zu bekommen.

Mitglied inaktiv - 27.08.2017, 21:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Zur Zeit bin ich auch krank geschrieben. Am Mittwoch habe ich wieder Frauenarzttermin. Ich werde sie natürlich noch mal zwecks meiner symphysen- und beckenschmerzen ansprechen, da diese einfach nicht besser werden und ich höllische Schmerzen habe. Das nächste Problem ist, dass ich meine Arbeitsstelle nur mit dem Auto erreiche :-(. Das ist alles Mist. Ich bin gerade einfach nur fix und fertig, weil ich einfach nicht so richtig weiss wie es jetzt weiter geht. Einerseits sagt mein Arbeitgeber, das können wir nicht verantworten und haben mich alle auf Arbeit auch schon verabschiedet. Aber ein Beschäftigungsverbot wollen Sie mir auch nicht ausstellen, und jetzt soll ich wieder auf Arbeit kommen und es probieren. Er hat sich so total widersprochen.

von Tipe89 am 27.08.2017, 22:06



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Der AG kann es auch gar nicht - weil er ja Mutterschutzgeeignete Arbeit hat. Würdest du mit giftigen Chemikalien arbeiten wäre der AG in der Pflicht. Aber, ich weiß ja nicht was du im Büro machst, evtl könnte ein teil der Aufgaben ja auch daheim gemacht werden. Evtl wäre das ja eine Option - je nachdem was genau du eben arbeitest.

Mitglied inaktiv - 27.08.2017, 22:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Aber könnte mich meine Frauenärztin von den Stunden nicht runterstufen, gehe jetzt 40 Stunden in der Woche. Weil sie darauf meinte, sie könnte nur ein Schreiben für meinen Arbeitgeber fertig machen, auf dem steht dass es ratsam wäre von den Stunden runter zu gehen. Ich dachte aber immer, das können die Ärzte selber entscheiden und nicht auch wieder über den Arbeitgeber

von Tipe89 am 28.08.2017, 09:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ja könnte sie, aber das würde dir eben nur bedingt weiter helfen. Ein Teil-BV würde bedeuten das Du weiterhin TÄGLICH arbeiten müsstest, nur dann eben weniger Stunden. Du müsstest weiterhin täglich zur Arbeit fahren, am Fahrweg würde es also nichts ändern. Oder geht es um die Schmerzen wegen der Symphyse?

Mitglied inaktiv - 28.08.2017, 10:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Na es geht einmal wegen dem Schwindel, und einmal wegen meinen Schmerzen untenrum. Aber das Problem ist, dass meine Ärztin behauptet dass Sie mir nur eine Empfehlung für meinen Arbeitgeber ausstellen kann dass ich weniger arbeite, aber letztendlich muss das wieder mein Arbeitgeber entscheiden. Aber als ob ein Arbeitgeber sagt, ja sie arbeiten weniger...dann bekomm ich aber auch weniger Geld. Ehrlich gesagt weiß ich langsam nicht mehr weiter mit der Ärztin. Aber wenn ich jetzt wechsle, sieht das ja auch so aus als ob ich nur deswegen wechsele und ein anderer Arzt würde mir das bestimmt auch nicht so schnell geben :-(

von Tipe89 am 28.08.2017, 10:32



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Deine Frauenärztin hat absolut recht, sie darf dir kein BV ausstellen. Sie kann dich krankschreiben, mehr nicht. Dadurch hast du keine Einbußen beim Elterngeld. Ein BV schützt die Frauen und das Ungeborene, vor potentiell gefährlicher Arbeit. Ein Bürojob ist das nicht. Die bleibt nur die Krankschreibung Lg

von Colien07022004 am 28.08.2017, 13:29



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