Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo! Ich bin in der 13. ssw und mein Frauenarzt hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Jetzt will mein Arbeitgeber dieses prüfen und ggf. anfechten. Kann er das so einfach und muss meine Ärztin ihm Auskunft geben? Habe nämlich gehört, dass man auch z.b. Wegen Mobbing ein BV bekommt. Dieses trifft bei mir zwar nicht zu, aber ich finde mein Arbeitgeber hat trotzdem nicht das Recht dazu? Jetzt meine 2. Frage: Wenn ich ein bestehendes BV habe, kann ich auch krank (AU) geschrieben werden, z.b. Bei einem Beinbruch? Oder reicht hier das BV aus und eine AU ist nicht mehr nötig? Für Antworten bin ich sehr dankbar!!!!

von Hallihallo am 23.12.2012, 23:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. ja, dieses kann der im Zweifel juristisch anfechten und deshalb ist jede Frauenärztin/Frauenarzt gut beraten, für ein solches Beschäftigungsverbot eine entsprechende Grundlage zu haben. 2. ob im Rahmen eines Beschäftigungsverbotes bei Erkrankung noch eine AU nötig ist, fragen Sie bitte unsere Juristin, Frau Bader. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 24.12.2012



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

warum hast du ein Beschäftigunverbot ????

von kimi am 24.12.2012, 08:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund 1. meiner Arbeit, da ich mit Menschen mit Behinderungen zusammen arbeite. Aber noch mehr, da ich Probleme mit meinem Puls (oft über 120) und ich eh immer schon sehr nervös und hektisch bin.

von Hallihallo am 24.12.2012, 11:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

hallo, dein arbeitgeber kann nichts machen wenn du ein beschäftigungsverbot hast. deine fä hat schweigepflicht. sie muss regelrecht der krankenkasse gegenüber eine begründung abliefern sofern du noch nicht in der 20.ssw bist und sie dir das verbot nicht häppchenweise gibt (ca alle 2-4 wochen verlängern). so war das bei mir. ich habe mir alle 2-4 wochen ein neues beschäftigungsverbot geholt bis ich in der 20.ssw war weil ich gemobbt wurde vom AG. und damit meine ärztin keine begründung bei der krankenkasse abgeben musste hat sie es mir erst ab der 20.ssw komplett ausgestellt. und vorher eben häppchenweise. vielleicht frägst du hier im forum mal frau bader aus der rechtsabteilung. je nachdem welchen beruf du ausübst ist völlig normal das du von beginn der schwangerschaft ein beschäftigungsverbot bekommst.

von heliundmama am 24.12.2012, 11:52



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