Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, seit dem ich schwanger bin, habe ich nur probleme . Die ersten 4 Monate war ich krank geschrieben und lag auch mehrere Wochen im Krankenhaus. In der 26. Woche habe ich dann wehen bekommen. Diese kommen jetzt in der 30. Woche immer wieder . Im Krankenhaus wurde diagnostiziert, dass meine Wehen aufgrund von psychosozialem Stress am Arbeitsplatz kommen. Einige meiner Bekannten sind auch schwanger und meinten , dass ich schon längst ein beschäftigungsverbot hätte bekommen müssen, da ich auch einen stehenden Beruf habe . Mein Arzt will mich jedoch immer nur krank schreiben was schon dazu führte, dass ich Krankengeld bekommen habe . Durch meine finanzielle Situation bin ich jedoch auf mein normales Gehalt angewiesen und mein Arzt sagte mir, dass er trotz dass es mir nicht so gut geht, er kein Beschäftigungsverbot ausstellen kann da es der kleinen gut geht. Zählt es denn garnicht ,dass es mir schlecht geht ? Zumal ich außerdem auch 8h täglich stehe ? MfG Janine

Mitglied inaktiv - 09.06.2009, 16:57



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 09.06.2009



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Also ich finde es der Hammer wenn dein Arzt dir kein Beschäftigungsgebot ausstellt. Ich selber habe schon seit der 8 ssw ein Beschäftigungsverbot, da ich in einer Kinderkrippe arbeite und keinen ausreichenden Impfschutz gegen Kinderkrankheiten habe. Ich würde dein Arzt nochmal darauf ansprechen oder zur not den Doc wechseln. Schließlich geht es dir nicht so gut was auch für dein Kind nicht gut ist. VG Caro

Mitglied inaktiv - 09.06.2009, 18:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, also ich wurde erst krank geschrieben, da ich ständig Kopfschmerzen auf Arbeit habe und im Call Center arbeite. Doch nach 5 Woche wurde es nicht besser und meine Ärztin hat mir dann Beschäftigungsverbot verschrieben, ich wurde nicht mal gefragt ob ich das möchte. Sie hat gespürt das es mir nicht gut geht und wollte nicht mehr, dass ich weiter arbeiten gehe. Obwohl meine Ärztin definitiv nicht zu übervorsichtig ist, eigentlich ist sie der Meinung, dass man nicht wegen jeder Kleinigkeit zu ihr kommen sollte in der Schwangerschaft. Also ich denke du solltest den Arzt wechseln. Viel Glück und gute Besserung. LG Nadja

Mitglied inaktiv - 10.06.2009, 16:20



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