Frage:
Beschäftigungsverbot bei Zoobedarf und Lebendtiere
Hallo,
ich habe mein erstes Kind, im Juni, drei Tage nach der Entbindung verlohren.
Nun bin ich wieder schwanger in der 6.SSW. Ist diese nun automatisch eine Riesikoschwangerschaft?
Ich habe gerade eine neue Arbeit in einer Zoohandlung angenommen. Nun habe ich Angst das ich meinem Kind irgendwie schaden könnte. Wir verkaufen lebende Tiere wie Fische, Vogel und Nager. In den Aqurien sind auch Chemikalien wie Desinfektionsmittel, Krankheitsbekämpfungsmittel und Algenmittel.
Um die Fische zu fangen muss ich auf Leitern klettern. Ich habe Angst dort herunter zu stürtzen.
Könnte ich mir ein BV ausprechen lassen? Wenn ja, wer muss das bescheinigen? Der Arzt oder mein Arbeitgeber?
Vielen Dank!
von
Wasserratte
am 06.12.2012, 08:31
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Zoobedarf und Lebendtiere
Hallo,
1. wir würden bei einer Folgeschwangerschaft von einer Risikoschwangerschaft sprechen
2. das alleine ist aber sicher kein Grund, ein Beschäftigungsverbot auszsprechen.
3. vorausgesetzt, dass durch die genannten Gefährdungen mit den Tieren und den Umständen selbst bei einer Änderung der Arbeitsbedingungen bzw. durch eine Einschränkung der Aufgaben nicht ausgeschlossen werden kann , dass die Schwangere sich und ihr Kind gefährdet, kann es unter Umständen wohl zu einem Beschäftigungsverbot nach § 4 Mutterschutzgesetz kommen.
Das ist so in einem Fall in Süddeutschland (Quelle unten) gewesen, muss aber immer im Einzelfall vor Ort mit Gewerbeaufsichtsamt und Juristen geprüft werden.
Liebe Grüße
VB
Quelle:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/17475/Jahresbericht_2008/Taetigkeitsberichte_Arbeitsschutz.pdf (Gewerbeaufsichtsamt baden-wuerttemberg, "Vollständiges Beschäftigungsverbot in Zoohandlung", Seite 21) letzter Abruf 6.12.2012
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 06.12.2012
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Zoobedarf und Lebendtiere
Hallo Wasserratte,
ich habe vor meiner Schwangerschaft als Tierpflegerin im Zoo (Bereich Aquarium) gearbeitet. Mir wurde vom Arbeitsgeber sofort mit Bekanntwerden der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Gründe hierfür waren unter anderem regelmäßiges Heben von Gewichten über 10kg und gelegentliches Heben von Gewichten über 20kg, außerdem Arbeiten in Feuchträumen, Arbeiten in Räumen mit Temperaturen unter 18 Grad Celsius, Toxoplasmosegefahr (bei Einsätzen in anderen Gebieten), Fischtuberkulose (auch gerade im Zoofachhandel nicht selten!), Arbeiten mit Chemikalien und so weiter und so fort. Mein Arbeitgeber hatte eine ganze Liste mit Dingen, die der Gesetzgeber wohl für Schwangere ausschließt, und ein einziger Treffer reicht aus, um ein Beschäftigungsverbot zu bekommen.
Für den Arbeitgeber ist das natürlich blöd, weil er dir in der Zeit dein normales Gehalt weiterzahlen muss, deshalb würde ich da in jedem Fall wirklich hinter stehen und mich schon vor dem Gespräch auch genauer informieren.
Viele Grüße, Daeva
von
Daeva
am 06.12.2012, 11:02
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Zoobedarf und Lebendtiere
wenn dann must du das mit den Arbeitgeber mal klären den er kann dich ja auch an die Kasse setzen, also meine Schwester hat auch mal nach der Geburt ein Kind verloren sie gilt danach nicht als Risiko schwanger.und hat noch drei Kinder bekommen.
von
kimi
am 06.12.2012, 11:04
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Zoobedarf und Lebendtiere
Vielen Dank!
Das Problem ist, dass das Geschäft eher klein ist und mein Chef oder ich, im Wechsel dort allein ist. Also nur Kasse, ist nich möglich! Kann ja meine Kunden nicht allein in den Aquarien angeln lassen!
von
Wasserratte
am 06.12.2012, 12:56
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Zoobedarf und Lebendtiere
Vielen Dank! Du hast mir schon sehr geholfen! Soweit ich weiß, bekommt der Arbeitgeber, das an mich gezahlte Geld von meiner Krankenkasse zurück (100%)
von
Wasserratte
am 06.12.2012, 13:00
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Zoobedarf und Lebendtiere
grins würde sicher cool aussehen :-)
dann musst du das mit deinen Chef besprechen
von
kimi
am 06.12.2012, 14:24
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Zoobedarf und Lebendtiere
Stimmt :-) würde sicher lustig aussehen wenn die Kunden alle selber angeln! Aber die armen Fische werden dann alle ttod gejagt!
Ich rede nachher mal mit meinem Chef...
von
Wasserratte
am 06.12.2012, 14:33
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Zoobedarf und Lebendtiere
stimmt da hast du wohl recht die armen fische.ja mach das mein Chef und ich haben das auch selber besprochen.
von
kimi
am 06.12.2012, 15:32