Sehr geehrter Herr Dr. Bluni,
Ich leide seit Anfang der Schwangerschaft an einer hypermesis, ich war bereits im Krankenhaus, allerdings ohne Erfolg. Ich befinde mich derzeit in der 16. Ssw. Aufgrund dem Stress auf Arbeit ist die hypermesis an Arbeitstagen besonders schlimm. Gleichzeitig plagen mich noch extreme Rückenschmerzen und Kreislaufprobleme. Ich bin deshalb auch auf Arbeit schon zusammen gebrochen. Sowohl die Krankenkasse als auch der Arbeitgeber befürworten ein Beschäftigungsverbot. Allerdings will meine Fa mir keines Ausstellung. Sie meinte, dass sie das Risiko nicht tragen möchte. Ich verstehe allerdings nicht was sie damit meint. Ich bin ziemlich verzweifelt, weil ich auch Angst vor dem Krankengeld habe. Gibt es noch andere Möglichkeiten, die ich Ausschöpfen kann?
Mit freundlichem Gruß
von
EmMi 012
am 31.01.2017, 18:52
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot- Was gibt es für Möglichkeiten?
Hallo,
1. in einer Situation, in der eine Krankheit vorliegt oder entsprechende Krankheitssymptome ist das ausstellen eines Beschäftigungsverbotes prinzipiell überhaupt nicht möglich.
Wenn dieses dennoch jemand befürwortet, dann kann es sein, dass dieser Person die Voraussetzungen dafür nicht so bekannt sind.
2. in der Stichwortsuche finden Sie unter dem Stichwortbeschäftigungsverbot dazu hilfreiche Informationen. Sicherlich ist es nicht verwerflich, hier gegebenenfalls auch mal Ausnahmen zu machen oder zuzulassen.
Herzliche Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 01.02.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot- Was gibt es für Möglichkeiten?
Dein Arbeitgeber darf ein Berufsverbot aussprechen nicht nur ein Arzt oder auch der zuständige Betriebsarzt
von
QueenMum
am 31.01.2017, 19:46
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot- Was gibt es für Möglichkeiten?
Das was du beschreibst klingt eher nach einem Grund für eine Krankschreibung. Warum hast du "Angst" vor dem Krankengeld?
von
Lebkuchenfrau
am 31.01.2017, 19:52
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot- Was gibt es für Möglichkeiten?
soweit ich weiss, bekommt man BV vom Chef, wenn der Arbeitsplatz ein Risiko darstellt. BV vom FA, wenn die Schwangerschaft gefährdet ist, z.B. geöffneter Muttermund, und deswegen Bettruhe nötig ist. Und wenn es einem einfach nur saumässig dreckig geht, die Schwangerschaft aber ansonsten nicht gefährdet ist, wird man halt krank geschrieben - geht mir aktuell übrigens genauso, ich habe allerdings eher Angst um die (noch) Probezeit...
Mitglied inaktiv - 01.02.2017, 08:29