Frage: Auf Organultraschall bestehen?

Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, bislang verläuft meine Schwangerschaft - von einer einmaligen Schmierblutung, wohl bedingt durch das Wachstum der Plazenta sowie Hautausschlag - komplikationsfrei. Ich bin in der 19. SSW, 34 Jahre alt, und alle Untersuchungen und Befunde waren bis jetzt so, wie sie sein sollten, also unauffällig. In der 22. Woche steht nun das 2. Screening an, was jedoch m.W. nicht dem Organultraschall/der Feindiagnostik entspricht. Meine FÄ sagte mir, dass ein Organultraschall nur vorgenommen würde, wenn es Auffälligkeiten gäbe. Auf meine Rückfrage bzgl. der Möglichkeit einer Untersuchung bei eigener Kostenübernahme ist sie nicht eingegangen. Nun frage ich mich, ob ich nicht doch auf einem Organultraschall bestehen sollte? Wie sollten sonst Krankheiten/Fehlbildungen, die nicht durch eine Trisomie bedingt sind (Harmony-Test wurde durchgeführt), erkannt werden? Wie ist Ihre Meinung dazu? Und kann ich auch selbstständig einen Termin z.B. in der Uni-Klinik vereinbaren? Macht es Sinn, das 2. Screening abzuwarten und mich dann erst ggf. um den Organultraschall kümmern oder ist es dann zu spät? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort und auch generell für Ihren Einsatz. Dieses Forum hilft sehr dabei, Unsicherheiten auszuräumen.

von Cassandra1982 am 11.11.2017, 16:17



Antwort auf: Auf Organultraschall bestehen?

Liebe Cassandra, 1. die Frauenärztin hat hier natürlich völlig recht: vorgesehen ist der so genannte differenzierte Ultraschall/Missbildungsultraschall nur bei bestimmten Indikationen und in dem Fall darf die Frauenärztin/Frauenarzt dazu auch eine Überweisung für eine entsprechend qualifizierte Einrichtung (Zentrum für pränatale Diagnostik) ausstellen. 2. das hier von vielfach täglich abgewichen wird und im Interesse der Patientin dennoch eine Überweisung ausgestellt wird, ist mir aus jahrelanger Praxistätigkeit bestens bekannt. Erlaubt ist dieses jedenfalls nicht, da die dadurch entstehenden Kosten natürlich auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. 3. das Bedürfnis, noch mehr Sicherheit zu haben, ist bestens bekannt. Jedoch besteht für eine entsprechende Untersuchung natürlich noch lange nicht bei jeder Frau eine Indikation. 4. als so genannte Selbstzahlerleistung ist derartiges natürlich immer möglich; wird jedoch Kosten in einer Höhe von etwa drei bis 700 Euro verursachen. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 12.11.2017