Quadrupeltest

Quadrupeltest

© Adobe Stock, Zarathustra

Er gehört ebenfalls zu den Bluttests, die es erlauben, bestimmte Chromo­somen­ver­änderungen beim Kind festzustellen.

Der Quadrupeltest ist zwischen der vollendeten 14. und 18. Schwangerschaftswoche möglich. Er steht damit auch Frauen offen, die kein Ersttrimester-Screening machen ließen.

Was wird beim Quadrupeltest gemacht?

Das Labor bestimmt im Blut der werdenden Mutter vier Werte: HCG, AFP, Inhibin A und Estriol. Die Konzentration dieser Werte im Blut der Mutter verändert sich auf charakteristische Weise, wenn das Kind ein Down-Syndrom hat ("Trisomie 21"). Der Test lässt außerdem Rückschlüsse darauf zu, ob ein Neuralrohrdefekt (z.B. "offener Rücken") vorliegt.

Wie die Blutuntersuchungen im Rahmen des Ersttrimester-Screenings, bietet der Quadrupeltest jedoch lediglich eine Risikoabschätzung. Das heißt: Es gibt keine Diagnose, sondern lediglich Hinweise auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko. Ist das der Fall, steht die werdende Mutter vor der Wahl: Wünscht sie weitere Untersuchungen, etwa eine Amniozentese, um mehr Klarheit zu gewinnen? Erschwerend kommt hinzu: Im Einzelfall kann der Test auffällige Ergebnisse zeigen, obwohl sich das Kind völlig normal entwickelt.

Die Kosten für den Quadrupeltest werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet. Privat Versicherte sollten vorher Rücksprache mit ihrer Kasse halten, um die Kostenfrage zu klären.

Zuletzt überarbeitet: Januar 2019

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