Organscreening

Schwangere mit Ultraschallbild

© Adobe Stock, and.one

Das Organscreening gehört nicht zu den normalen Vor­sorge­untersuchungen der Schwangerschaft, sondern ist Teil der spezielleren pränatalen Diagnostik.

Das Organscreening, auch Feinultraschall oder Organultraschall genannt, kann i.d.R. zwischen der 19. und 22./23. Woche über die Bauchdecke der werdenden Mutter durchgeführt werden, um eventuelle Entwicklungsstörungen oder körperliche Besonderheiten beim Kind erkennen oder ausschließen zu können.

Was geschieht beim Organscreening?

Dass diese Untersuchung auch "Feinultraschall" genannt wird, hat seinen Grund:
Sie ist wesentlich umfangreicher als der reguläre Ultraschall, den die Mutterschaftsrichtlinien für diesen Zeitraum vorsehen. Jeder Teil des kindlichen Körpers wird genau untersucht. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Entwicklung des Gehirns, des Gesichts, der Wirbelsäule, der inneren Organe und der Gliedmaßen.
Die Organ-Sonographie veranlassen Ärzte nur bei bestimmten Indikationen, z.B.:

  • bei Paaren, die bereits ein krankes oder mit einer Behinderung geborenes Kind haben
  • bei erblich bedingten Krankheiten der Eltern oder bei Erkrankungen der Mutter, die sich negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken können, etwa ein Diabetes
  • wenn die Mutter in der Frühschwangerschaft Medikamente einnehmen oder sich einer intensiven Röntgenuntersuchung bzw. einer Strahlenbehandlung unterziehen musste
  • bei Problemen während einer früheren Schwangerschaft
  • bei Auffälligkeiten aufgrund der frauenärztlichen Screening-Untersuchungen.

Ist eine dieser Indikationen gegeben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Lassen die werdenden Eltern die Untersuchung aus eigenem Antrieb vornehmen, müssen sie in den meisten Bundesländern die Kosten (ca. 140 bis 200 Euro) selbst tragen.

Neben speziellen Geräten erfordert das Organscreening sehr viel Erfahrung. Was sich für den behandelnden Arzt auf den Bildern erkennen lässt, hängt u.a. auch von Faktoren wie der Fruchtwassermenge, der Lage des Babys, der Schwangerschaftswoche und auch der Stärke der Bauchdecke ab. Deshalb überweisen Ärzte die werdende Mutter meistens an speziell qualifizierte Kollegen (Stufe II oder III zertifiziert nach dem Konzept der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin, DEGUM). Diese Spezialisten arbeiten i.d.R. mit so genannten 3D-Ultraschallgeräten. Sie erlauben die räumliche Darstellung des ungeborenen Kindes. Seltener, da sehr teuer, sind Geräte, die mit 4D-Technik arbeiten. Dabei lassen sich die hoch aufgelösten Bilder zusätzlich bewegen und nahezu in Echtzeit betrachten.

Diagnostische Grenzen

Die weitergehende Ultraschall-Untersuchung kann Unklarheiten beseitigen und damit die Eltern beruhigen. Aber auch das Gegenteil kann eintreten: Die Untersuchung ergibt unerwartet Auffälligkeiten, stellt die beunruhigten Eltern ggf. vor die Entscheidung über eine weitere Diagnostik und der Verdacht bestätigt sich später nicht. Auch kann der Feinultraschall nicht alle Fehlbildungen und bei weitem nicht alle möglichen Krankheiten des ungeborenen Babys aufzeigen.

Beispielsweise können Chromosomenveränderungen, wie das Down-Syndrom, das Edwards-Syndrom oder auch das Pätau-Syndrom auf diese Weise nicht diagnostiziert werden. Kombinationen von Auffälligkeiten können jedoch auf chromosomale Veränderungen hindeuten, die dann mittels einer Amniozentese ausgeschlossen oder bestätigt werden müssten.

Zuletzt überarbeitet: Januar 2019

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