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traurige frau vor einem leeren babybett
Maryna - stock.adobe.com

Das kleine Herzchen hat einfach aufgehört zu schlagen. Die Welt bleibt stehen für die Frau, die sich so sehr über die Schwangerschaft und auf ihr kleines Wunder gefreut hat. Wie soll man es begreifen? Der Schmerz ist unfassbar.

Aber morgen soll die Frau, die gerade ene Fehlgeburt erlitten hat, wieder an ihrer Arbeitststelle sein und den Anforderungen des Berufslebens die Stirn bieten - diese gesetzliche Regelung wird in diesen Tagen glücklicherweise ungültig!

Ab dem 1. Juni 2025 tritt eine bedeutende Reform des Mutterschutzgesetzes in Kraft: der gestaffelte Mutterschutz. Diese Neuerung stellt einen Meilenstein dar, denn erstmals orientiert sich der Mutterschutz ausschließlich an der Schwangerschaftsdauer und nicht an der Lebensfähigkeit des Kindes. Damit erhalten Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, einen freiwilligen gesetzlichen Schutz – eine längst überfällige Anerkennung ihrer Situation.

Warum wurde das Gesetz geändert?

Die Initiative für diese Reform geht auf die Autorin Natascha Sagorski zurück, die 2022 eine Petition startete. Nach einer eigenen Fehlgeburt musste sie ohne Krankschreibung direkt wieder arbeiten – eine Erfahrung, die viele Frauen teilen. Ihr unermüdlicher Einsatz führte dazu, dass das Gesetz am 30. Januar 2025 im Bundestag verabschiedet wurde.

Die neue Staffelung im Überblick

Je nach Schwangerschaftswoche haben betroffene Frauen nun Anspruch auf unterschiedlich lange Schutzzeiten:

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen freiwilliger Mutterschutz
  • Ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen freiwilliger Mutterschutz
  • Ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen freiwilliger Mutterschutz

Statistisch erleidet jede dritte Frau in Deutschland in ihrem Leben eine Fehlgeburt. Damit betrifft diese neue gesetzliche Regelung potenziell 14 Millionen Frauen in Deutschland.

Was bedeutet das für betroffene Frauen?

  • Freiwilligkeit: Der Mutterschutz ist nicht verpflichtend – Frauen können selbst entscheiden, ob sie ihn in Anspruch nehmen.
  • Mutterschaftsgeld: Während der Schutzfrist besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, ähnlich wie bei regulären Geburten.
  • Arbeitgeberpflichten: Arbeitgeber müssen die Schutzzeiten respektieren und dürfen betroffene Frauen nicht zur Arbeit drängen.

Tipps für Eltern, die eine Fehlgeburt erleiden

  • Informiert euch frühzeitig: Sprecht mit eurer Krankenkasse und eurem Arbeitgeber über eure Rechte.
  • Nutzt Unterstützungsangebote: Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen können helfen, die Zeit nach einer Fehlgeburt zu verarbeiten.
  • Teilt das Wissen: Viele Frauen wissen noch nicht von dieser neuen Regelung – informiert euer Umfeld!

Wenn du noch Fragen hast zum gestaffelten Mutterschutz dann komm gern ins Expetrenforum Recht und stelle allgemeine Fragen unserer Anwältin Nicola Bader.

 

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