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kleinkind kuesst babybauch seiner mama
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Der Schwangerschaftstest zeigt deutlich positiv – das kommt überraschend für Amelie! Sie ist Erzieherin im Kindergarten und derzeit in Elternzeit mit ihrer Tochter. Nächsten Monat wollte sie eigentlich wieder anfangen, Teilzeit zu arbeiten. Sie hat einen Zusatzvertrag unterschrieben, der nur für die Elternzeit gilt. Am 2. Geburtstag der Kleinen, so war es geplant, wollte Amelie dann wieder in ihren Vollzeit-Arbeitstag nach der Elternzeit starten.

Doch die neue Schwangerschaft wirft ihre Pläne durcheinander. Wie sieht ihre berufliche Zukunft jetzt aus?

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft – Welche Regelungen gelten?

In ihrer ersten Schwangerschaft hatte Amelie ein Beschäftigungsverbot erhalten, sie durfte wegen fehlender Röteln-Immunität nicht arbeiten. Sie rechnet damit, dass ihr erneut ein Beschäftigungsverbot erteilt wird. Doch kann sie ihre Elternzeit vorzeitig beenden, um direkt ins Beschäftigungsverbot zu wechseln?

Gleich vorneweg: Das ist eine nicht zulässige Vorgehensweise und wird als Betrug gesehen. Mamas können ihre Elternzeit bei einer zweiten Schwangerschaft nicht spontan früher beenden – außer wenn der neue Mutterschutz beginnt. Eine Ausnahme gilt nur für Beamtinnen.

Nach § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) kann die Arbeitnehmerin am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Frau während der Elternzeit arbeitet oder nicht. Sollte nur für die Elternzeit eine Teilzeit-Beschäftigung vereinbart worden sein, endet diese automatisch, die Vollzeit-Beschäftigung tritt wieder in Kraft.

Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber – Was Amelie beachten muss

Der Arbeitgeber hat kein Mitspracherecht, er muss die vorzeitige Beendigung der Elternzeit nicht extra genehmigen. „Die vorzeitige Beendigung bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers; die Arbeitnehmerin soll dem Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit lediglich rechtzeitig mitteilen“, erklärt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Deshalb muss Amelie also keine Erlaubnis einholen. Sie muss ihren Arbeitgeber lediglich informieren, und zwar schriftlich in einer formlosen Erklärung.

Amelie schreibt also am besten einen Brief, möglichst zeitnah, damit der Arbeitgeber gut planen kann.  Zur Sicherheit ist es sinnvoll, diesen mit Einwurf-Einschreiben zu übersenden, um einen Zugangs-Nachweis zu haben.

Denn generell sollten Frauen, wenn sie eine Schwangerschaft feststellen, diese dem Arbeitgeber direkt mitteilen. Dies gilt auch in der Elternzeit. Aber das Gesetz sieht keine Strafen vor, wenn eine Frau ihren Arbeitgeber erst später informiert.

Formlose Mitteilung: So wird der Arbeitgeber richtig informiert

In dem Schreiben informiert Amelie ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Beginn des neuen Mutterschutzes. Fristen für die vorzeitige Beendigung der Elternzeit gibt es nicht.

Auf Wunsch des Arbeitgebers muss Amelie auch ein Attest vorlegen- die hierfür entstehenden Kosten muss der Arbeitgeber tragen.

Die Verteilung der Elternzeit

Die Elternzeit vom ersten Kind, die Amelie anschließend noch übrig hat, kann sie bis zum achten Geburtstag dieses Kindes nehmen.

Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden, sie benötigt keine Zustimmung ihres Arbeitgebers dazu.

Am besten nimmt Amelie nun erst einmal 2 Jahre Elternzeit für das zweite Kind, denn es ist sinnvoll, die Elternzeit und den Bezug von Elterngeld aufeinander abzustimmen. Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt - und nicht für Kalendermonate. Wenn Amelie Elterngeld bezieht, sollte sie die Elternzeit ebenfalls nach Lebensmonaten des 2. Kindes ausrichten.

Die restliche Elternzeit für das erste Kind kann Amelie im Anschluss an die ersten beiden Jahre des zweiten Kindes nehmen.

Mutterschaftsgeld und Gehalt – Was passiert finanziell?

„Eine Arbeitnehmerin, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, erhält, wenn sie Ihre laufende Elternzeit auf Grund neuer Mutterschutzfristen vorzeitig beendet, während der Mutterschutzfristen (sofern anspruchsberechtigt) Mutterschaftsgeld der Krankenkasse sowie den Arbeitgeberzuschuss bemessen am ursprünglichen Einkommen (Vollzeit)“, heißt es beim BMFSFJ. Dies trifft natürlich auch auf Frauen zu, die während der Elternzeit gar nicht in Teilzeit arbeiten, und die Elternzeit vorzeitig beenden.

Verpasst es Amelie jetzt, den Brief an ihren Arbeitgeber zu schreiben, hat das finanzielle Auswirkungen: Beendet Amelie ihre Elternzeit nicht vorzeitig, bekommt sie den Arbeitgeberzuschuss bemessen nur an der Höhe des Teilzeitverdienstes plus das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Frauen, die nicht in Teilzeit tätig sind, bekommen nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, also bis zu 13 €/Tag.

Elterngeld für das zweite Kind – Wie wird es berechnet?

Grundsätzlich wird für die Berechnung von Amelies Elterngeld für das zweite Kind ihr steuerpflichtiges Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt dieses Kindes herangezogen, da sie nicht selbständig ist.

Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate nicht berücksichtigt. Dafür werden weiter zurückliegende, also frühere Monate zugrunde gelegt.

Tipp: Elterngeld Plus vor der Geburt auszahlen lassen

Amelie sollte sich das Elterngeld Plus ihres ersten Kindes vor der Geburt ihres zweiten Kindes auszahlen lassen. Dies ist ab dem 13. Lebensmonat des Kindes möglich und kann finanzielle Vorteile bringen. Dies macht aber nur Sinn, wenn Amelie im ersten Jahr nach der Geburt nicht gearbeitet hat.

Viele Informationen können Sie in unseren Texten zum Beschäftigungsgeld, zum Elterngeld und zum Elterngeld-Plus nachlesen.

Bei allgemeinen Fragen können Sie diese gern im Expertenforum Recht stellen.

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