Ultraschall in der Schwangerschaft

Ultraschall

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Mit der Ultraschalluntersuchung kann der Arzt die Entwicklung des Babys im Mutterleib verfolgen, es auf seine Gesundheit prüfen und überwachen. Dabei sind Darstellungen von inneren Organen sowie einzelne Bewegungsabläufe möglich.

Ultraschalluntersuchungen werden normalerweise in bestimmten Zeitabständen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen, die von allen schwangeren Frauen wahrgenommen werden sollten. Bedenken braucht man nicht zu haben: Medizin und Wissenschaft sind sich darin einig, dass diese Anwendung keine Gefährdung für Mutter oder Kind darstellt.

Was ist Ultraschall eigentlich?

Als Ultraschall bezeichnet man eine Erzeugung und Abstrahlung von Schallwellen, die vom menschlichen Gehör nicht mehr wahrgenommen werden können. Diese Wellen dringen in den Körper ein und werden von den inneren, verschieden strukturierten Geweben unterschiedlich stark zurückgeworfen. Während die Ärztin oder der Arzt das "Sende- und Empfangsgerät" über ein Kontaktmittel auf dem Bauch der Schwangeren gleiten lässt, verarbeitet das Hauptgerät die Resonanzen (Echos) elektronisch zu Lichtpunkten, die auf dem Monitor ein Bild ergeben.

Im Gegensatz zu einer Röntgenuntersuchung werden nur sehr geringe Energien freigesetzt, die sich zudem nicht im Gewebe anreichern können. Auch nach mehrmaliger Anwendung sind nach weltweiter, dreißigjähriger Erfahrung mit dem Ultraschall keine Schäden von Gewebe oder Erbgut zu erwarten.

Werden durch diese Ultraschalluntersuchungen Störungen in der Entwicklung oder Krankheiten wie z.B. Herzfehler oder Nierenstaus erkannt, können sie oftmals frühzeitig und mit Erfolg behandelt werden.

Eine noch relativ neue Methode ist die Vaginalsonographie. Bei diesem Verfahren wird ein stabförmiges Gerät mit kleinem Schallkopf durch die Scheide nah an die Gebärmutter herangeführt. Aufgrund der wesentlich besseren Qualität der Bilder sind verlässlichere Aussagen über die Stelle der Einnistung, sowie über die Entwicklung und Gesundheit des Ungeborenen möglich.

Die Termine für die Ultraschalluntersuchung

Insgesamt sind drei Termine vorgesehen: Der erste zwischen der 8. und 12. Woche, zwischen der 18. und 22. Woche und zwischen der 29. und 33. Woche. Unabhängig von diesen Terminen können aber auch weitere sonographische Untersuchungen sinnvoll sein.

Bei der ersten Untersuchung sucht die Ärztin oder der Arzt nach dem Embryo in der Fruchtblase, um eine intakte Schwangerschaft diagnostizieren und eine Bauchhöhlenschwangerschaft ausschließen zu können. Um diesen Zeitpunkt herum kann man bereits das kleine Herz schlagen sehen und erkennen, ob es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt. Auch lässt sich durch Längenmessungen des Ungeborenen erstmals das "Schwangerschaftsalter" feststellen. Mögliche Fehlbildungen des Embryos sind noch nicht erkennbar.

Diese können - wenn überhaupt vorhanden - erst bei der zweiten Untersuchung festgestellt werden, wenn sich der Ärztin oder dem Arzt zwischen der 18. und 22. Woche ein wesentlich deutlicheres Bild bietet. Jetzt können neben dem Baby selbst auch weitere Details wie z.B. die Nabelschnur, Plazenta, Fruchtwasser und Gebärmutterhals beurteilt werden. Diese zweite Untersuchung - sie ist die wichtigste und aufwendigste Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft - dauert nicht selten eine Dreiviertelstunde lang. Um das Wachstum des Baby beurteilen zu können, wird eine Messung der Körpermaße und Proportionen vorgenommen. Diese Maße werden im Mutterpass eingetragen. Würden Messungen im Zeitraum nach der ersten Untersuchung einen Wachstumsstillstand zeigen, könnte dies ein Hinweis auf eine verhaltene Fehlgeburt (missed abortion) sein.

Die drei Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge reichen erfahrungsgemäß aus, um die häufigsten Störungen zu erkennen, doch können sie keine 100%ige Gewissheit geben, dass das Baby völlig gesund ist.

Bei einem verdächtigen Befund (z.B. Fehlbildung) wird die Ärztin oder der Arzt die werdende Mutter an ein spezielles Diagnosezentrum überweisen, weil die richtige Beurteilung von Abweichungen neben sehr viel praktischer Erfahrung auch ein sehr hohes Maß an Fachkenntnis der kindlichen Anatomie erfordert.

Die dritte Untersuchung dient noch einmal der Feststellung des gesunden Wachstums und der ungefähren Schätzung des Geburtsgewichtes. Liegt alles im grünen Bereich, ist keine frühzeitige Entbindung zu erwarten oder in Betracht zu ziehen. Geprüft werden ärztlicherseits aber auch der Sitz der Plazenta, der Gebärmutterhals, die Kindslage und die Fruchtwassermenge, um sich frühzeitig mit allen Eventualitäten der bevorstehenden Geburt vertraut zu machen und die Geburtshilfe schon im Vorfeld optimieren zu können.

Eine Besonderheit ...

... stellt die sogenannte "Doppler-Sonographie" dar, die eine Beurteilung des Blutflusses in der Plazenta, in der Nabelschnur, sowie in den größeren Gefäßen des Babys ermöglicht und damit direkte Rückschlüsse auf seine Versorgung mit Sauerstoff zulässt. Wird ein Mangelzustand erkannt, kann man in den allermeisten Fällen mit durchblutungsfördernden Mitteln helfen und sich mit geburtshilflichen Überlegungen frühzeitig auf die jeweilige Situation einstellen.

3-D-Ultraschall: Herzfehler besser erkennbar

Die neueste Entwicklung im Bereich der Sonografie: 3-D- Ultraschall. Dabei wird das Ungeborene im Bauch der Mutter dreidimensional dargestellt, die Mama sieht ganz deutlich wie das Baby lacht, man kann Gesicht und Mimik und Haltung besser erkennen. Außerdem kann mit Hilfe dieser modernen Technik ein Herzfehler, eine Lippen-Spalte oder ein offener Rücken auch schneller diagnostiziert und vom Facharzt eindeutiger beurteilt werden.

Jedoch hängt ein gutes Ergebnis des 3-D-Ultraschalls von zwei Faktoren ab: Der Gynäkologe braucht für die Anwendung etwas Übung und das Baby muss bei der Untersuchung schön still halten. Diese Art der Sonografie gilt - genau wie die normale Ultraschalluntersuchung - für Mutter und Kind als unbedenklich. Der Berufsverband der Frauenärzte empfiehlt dennoch, diese Untersuchung nur bei tatsächlich gegebener medizinischer Notwendigkeit vornehmen zu lassen.

Zuletzt überarbeitet: März 2019

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