Der Mutterschutz ist in Deutschland im Mutterschutzgesetz geregelt und beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauert bis acht Wochen nach der Geburt (bei einer Frühgeburt und der Geburt von Mehrlingen: zwölf Wochen). Insgesamt beträgt der Mutterschutz mindestens 14 Wochen, bei einer "vorzeitigen Entbindung" werden die restlichen Tage danach angehängt.
In dieser Zeit erhält die Schwangere/Mutter Mutterschaftsgeld. Dieser Betrag orientiert sich am Nettogehalt. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag, der Arbeitgeber stockt den Betrag auf, bis die Summe dem durchschnittlichen Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht. Geringfügig Beschäftigte und privat Versicherte erhalten normalerweise eine Einmahlzahlung von 210 Euro.