Einer Schwangeren darf in Deutschland von ihrem Arbeitgeber nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist auch unwirksam, wenn die Frau den Arbeitgeber in einer Frist von zwei Wochen über die Schwangerschaft informiert. Auch während der Elternzeit kann der Arbeitgeber nur kündigen, wenn das Gewerbeaufsichtsamt oder das Regierungspräsidium dies genehmigt.