Im Familienstammbuch kann man Heiratsurkunde, Geburtsurkunden und ggf. Taufbescheinigungen, sowie Sterbeurkunden verwahren. In ihm werden auch die Daten der Eltern des Ehepaars vermerkt und die Herkunft. Ein Familienstammbuch zu führen ist keine Pflicht. Das Familienstammbuch ist vielmehr eine praktische Dokumentenmappe, in der die wichtigsten, persönlichen Unterlagen verwahrt werden. Falls das Ehepaar bei der Eheschließung es wünscht, wird das Familienstammbuch bei der Eheschließung vom Standesbeamten ausgestellt und dem Ehepaar übergeben.