Unser Lexikon für die Schwangerschaft

Schwangerschaftslexikon

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Elternzeit

Berufstätige Mütter und Väter können in Deutschland nach der Geburt ihres Babys eine Elternzeit für maximal drei Jahre beantragen und sich somit ganz auf ihren Nachwuchs, auf Betreuung und Erziehung, konzentrieren.

Die Eltern können diese Zeit zusammen gleichzeitig oder nacheinander nehmen, sie muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber verlangt werden. Soll die Elternzeit also unmittelbar an den Mutterschutz anschließen, muss sie in der ersten Woche nach der Geburt beantragt werden.

Eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche ist in der Elternzeit außerdem möglich. Während der Elternzeit besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot.
Mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können Arbeitnehmer zum Ende der Elternzeit kündigen. Mit dem Ende der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen, die vor der Elternzeit galten auch ohne besondere Vorankündigung automatisch wieder auf.

Hier finden Sie weiter Infos über die Elternzeit
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