Eine aus staatlichen Mitteln bezahlte Haushaltshilfe wird in Deutschland als Sozialleistung dann gewährt, wenn aufgrund der Entbindung die Weiterführung des Haushalts der jungen Mutter nicht möglich ist und niemand sonst im Haushalt diesen weiterführen kann. Dabei ist es keine Voraussetzung, dass bereits ein weiteres Kind im Haushalt lebt.
Wenn Bedarf besteht, sollte sich eine werdende Mutter schon während der Schwangerschaft bzw. rechtzeitig vor der Entbindung bei Sozialträgern und der Krankenkasse um diese Hilfe bemühen.
Für diesen Antrag wird ein entsprechendes Attest benötigt, welches der Frauenarzt oder die Hebamme schon in der Schwangerschaft ausstellen kann.