Zu Beginn der Schwangerschaft wird das Blut untersucht. Beim Antikörpersuchtest wird festgestellt, ob im Blut der Mutter natürliche Antikörper gegen Antigene fremder roter Blutkörperchen gebildet wurden oder ob irreguläre Antikörper im Blut sind.
Irreguläre Antikörper gegen den Rhesusfaktor des Kindes können bei einer vorherigen Schwangerschaft, Geburt oder Fehlgeburt oder Bluttransfusion, entstanden sein. Sie können zum Abbau der roten Blutkörperchen beim Kind führen, Blutarmut, Krämpfe, Behinderungen können die Folge sein.
Mit der Anti-D-Prophylaxe wird dafür gesorgt, dass Rhesus-negative Mütter (Rhesusunverträglichkeit) keine solchen Antikörper bilden. Der Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wiederholt, um zu überprüfen, ob in der Zwischenzeit eine Blutgruppenunverträglichkeit aufgetreten ist.