Makramee
Hallo, bin mir unsicher, vielleicht weiß jemand aus Erfahrung mehr zu folgender Situation: Mein Mann ich ich fliegen demnächst nach Spanien. Mit dabei unsere Tochter (18) und ihre Freundin (17) sowie ein Cousin meines Mannes (30). Wir wissen, dass wir von den Eltern eine Vollmacht brauchen. Was ich wissen möchte; Kann die Vollmacht auch auf meine Tochter ausgestellt werden, da volljährig? Die Mädchen reisen mit dem Cousin drei Tage eher zurück. Dann würde eine Vollmacht reichen. Oder wäre es besser, eine Vollmacht auf meinen Mann und eine auf den Cousin für den Rückflug auszustellen? Ich bin mir unsicher, ob eine 18jährige als "Erziehungsbeauftragte" durchgeht. Wahrscheinlich total ums Eck gedacht. Kann jemand helfen? LG
Klar kann die 18jährige bevollmächtigt werden. Haben wir auch mal gemacht, als die Kinder allein zu Hause waren und der "Kleine" noch nicht 18 war. Trini
Ab 18 ist man erwachsen. Warum sollte da eine Bevollmächtigung nicht gehen? Klar geht das. Der 18-jährige Freund meines Sohnes bekam beim Spanienurlaub mit meinem Sohn die Vollmacht. Fertig. Ging problemlos. Sind Eltern dabei würde ich die aber bevorzugen. Für meine Tochter bekamen die Eltern der Freundin die Vollmacht.
Habt ihr die Vollmacht nur auf deutsch oder auch auf spanisch dabei gehabt?
Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes oder Kopie des Ausweises der Eltern?
Im Netz steht sowas...
Hier braucht man neuerdings sogar eine Kopie des Ausweises der Eltern, wenn das Kind U18 ist und mit Muttizettel auf ein Fest geht
Wir haben uns den ADAC Vordruck herunter geladen. Kopie unserer Ausweise dran. Ich glaub, dass der nur in Deutsch war. Für die Tochter hatten wir das zweisprachig. Deutsch und Türkisch. Hier auch Kopie Ausweise hinten dran. Geburtsurkunde wurde da nicht benötigt.
Danke, dass du dich nochmal gemeldet hast. So werden wir es machen. LG
Mit einer deutschen Vollmacht kann im Ausland keiner etwas anfangen. Entweder englisch oder spanisch
Aber im Hotel oder im Zweifelsfall wird in Spanien sicherlich auch nur Deutsch die Funktion erfüllen die es erfüllen soll. Sehen wollte die - bei meinem 17-jährigen - keiner. Fliegen können die auch ohne Vollmacht.
Anders mit meinem jüngeren Kind was in die Türkei flog und dort noch einmal innerhalb des Landes. Für Länder außerhalb des SChengen-Raums würde ich immer landessprachlich eine Vollmacht dabei haben.
Hab mal wieder total kompliziert gedacht.
Ich danke euch
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