Hallo,
ich habe in und nach meiner 1. Elternzeit (Geburt 04.08.07) bei meinem alten Arbeitgeber ab 01.02.08 12 Stunden die Woche gearbeitet. Nun habe ich am 30.01.09 mein 2. Kind bekommen.
Mein Arbeitgeber möchte nun den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht bezahlen. Von der Krankenkasse bekomme ich 13,- € pro TAg.
Kann mein ARbeitgeber den Zuschuss verweigern oder habe ich ein Recht darauf?
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra
Mitglied inaktiv - 11.02.2009, 14:10
Antwort auf:
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
Hallo,
in der EZ bekommt man nur den ANteil der KK, also 13 €/ Tag.
Wenn Sie versicherungspflichtig gearbeitet haben, muss der AG die Differenz zur TZ zahlen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2009
Antwort auf:
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
Da du in Elternzeit bist braucht er dir das Geld nicht zahlen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn du die Elternzeit am 1.12. beendet hättest und dann noch 12 Stunden die Woche dort gearbeitet hättest. Dann hätte er MuSchu-Geld zahlen müssen.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 11.02.2009, 15:30