Hallo, mich beschäftigt die Frage, wonach das Elterngeld berechnet wird bei einer erneuten Schwangerschaft in der Elternzeit. Ich befinde mich in Elternzeit bis zum 20.06.17. Bis dahin beziehe ich das Basiselterngeld. Anschließend gehe ich wieder arbeiten. Ich habe einen unbefristeten AVertrag als Krankenschwester. Mein Mann und ich planen ein 2. Kind und verhüten nicht. Sollte es theoretisch gleich mit einer Schwangerschaft klappen beziehe ich ja bis zum nächsten Mutterschutz keine 12 Gehälter. Wie würde dann die Berechnung laufen? Zählen die eingeflossenen Arbeitsmonate mit oder bekommt man die Summe vom 1. Kind? Was genau ist der Geschwisterbonus? LG und danke
von ElfiEmmel am 15.02.2017, 12:52