Woher bekomme ich Finanzielle Unterstützung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Woher bekomme ich Finanzielle Unterstützung

Unser Sohn wird im Juni 2 Jahre alt. Ich hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt und habe meinen Arbeitgeber mitgeteilt dass ich Teilzeit wieder arbeiten möchte. Er kann mir zur Zeit jedochnichts anbieten und ich musste unfreiwillig meine elternzeit um ein Jahr verlängern. Wo erhalte ich nun finanzielle Unterstützung vom Staat. Ich bin unfreiwillig ohne Einkommen. Mein Mann verdient nicht schlecht aber wir haben ein Haus abzubezahlen und laufende Kosten die wir ohne zweites Einkommen nicht stemmen können. Betreuungsgeld hatte ich vor dem Gerichtsurteil beantragt aber durch die lange bearbeitunsgdauer nicht mehr genehmigt. Dies finde ich eine Unverschämtheit. Woher bekommt man als jahrelanger Steuerzahler mal Unterstützung? Mit freundlichem Gruß

von Simone020676 am 12.04.2016, 13:39



Antwort auf: Woher bekomme ich Finanzielle Unterstützung

Hallo, ich sehe nicht, wo hier eine Unverschämtheit vorliegen soll. Sie sind verheiratet und Ihr Mann verdient nicht schlecht - H IV bekommt nur, wer wenig Geld hat. Gleichwohl. wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können Sie für diese TZ anteilig Arbgeld 1 bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2016



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Hallo, hol dir ne schriftliche Ablehnung über deinen Teilzeitantrag. Dann kannst du Arbeitslosengeld beantragen. LG luvi

von luvi am 12.04.2016, 14:01



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Euch steht keinerlei finanzielle Unterstützung von Seiten des Staates zu, maximal Wohngeld das kann man auch bei Eigentum bekommen aber wenn dein Mann gut verdient wird da auch nix zu holen sein. So hart wie es sich anhören mag aber der Steuerzahler ist nicht dafür verantwortlich das ihr euren Kredit auf zwei Einkommen habt berechnen lassen. Was du aber machen kannst ist in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Da dein Arbeitgeber dir keine Stelle anbieten konnte darf er dir dis nur bei einem direkten Konkurrenten verbieten.

von sterntaler82 am 12.04.2016, 14:04



Antwort auf: Woher bekomme ich Finanzielle Unterstützung

Ihnen steht ja ihre alte Vollzeitstelle zu. Daher Kind in die 45 Stundenbetreuung geben, Geld verdienen und alles ist gut. Müssen viele Frauen so machen. ------------------------------------------------------ Mir erschließt sich bei dieser Art von Fragen im Forum nicht, warum der Steuerzahler immer dafür aufkommen soll, dass einige nach Wünsch-Dir-Was verfahren möchten. Warum soll der Steuerzahler den Hauskredit finanzieren? Komfort und den Luxus von Wahlmöglichkeiten gibt es eben nur, wenn man es sich leisten kann. Bedauerlich für die Fragestellerin, dass der Arbeitgeber der Teilzeit nicht zustimmt aber dann muss sie eben wieder Vollzeit gehen oder der Mann ausreichend Geld ran schaffen. Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber gibt es ja auch noch. Der Bezug von Sozialleistungen kann/ darf doch nicht die Lösung sein! Nur weil es die bequemste Möglichkeit ist.

Mitglied inaktiv - 12.04.2016, 14:26



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Ich finde deine Antwort recht unüberlegt und auch etwas unverschämt. Schließlich hat die AP wohl auch schon kräftig in die Steuerkasse einbezahlt und wird dies auch noch weiter tun. Sie fragt nich nach Unterstützung VOM Steuerzahler sondern FÜR den Steuerzahler. Auch mit dem Kredit für das Haus finanziert ihre Familie schön den deutschen Staat mit!! Hat man ein gewisses Pensum an Arbeitsjahren erreicht, ist es eine Unverschämtheit, eine Mutter durch finanzielle Note, zu zwingen vor Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes wieder voll arbeiten zu gehen. Jeder arbeitenden Mutter sollte es zustehen bis zum Kindergartenalter mit dem Sprössling zuhause zu bleiben! Schließlich haben sie sich diesen "Luxus", wie du es nennst, selber verdient!! Leider sieht die juristische Realität komplett anders aus.... Lieber die Wahlarbeitslosen und Dauerkinderkrieger alias RTL-Zuschauer finanzieren...

von DanielaDj am 12.04.2016, 15:50



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Das Sozialsystem ist nicht dafür ausgelegt einzuzahlen und es sich dann wieder auszahlen zu lassen, sondern steht es im Sozialgesetzbuch exakt drin, dass es für unvorhergesehene !! Notlagen ist. Die ist ja nun mal bei der AP nicht gegeben, sehenden Auges seit zwei Jahren eher :-) Aber : Sie hat natürlich Anspruch auf ALG1 wenn Betreuung vorhanden ist und sie mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kann. ALG1 ist eine Versicherungsleistung, die genau da greift. Der AG hat bestätigt dass er sie nicht beschäftigen kann, also kann sie das beantragen. Es gibt in Deutschland einen Anspruch ab einem Jahr auf Betreuung, es ist vorbei mit den Zeiten, wo der Staat drei Jahre finanzierte.

von Sternenschnuppe am 12.04.2016, 16:20



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Sternschnuppe, du hast natürlich recht mit dem was du schreibst. So sagt es das Gesetzbuch. Wollte mit meinem Kommentar nur ausdrücken wie ich finde, das es sein sollte. Und wie unmenschlich ich es finde, dass ein kleiner Bürger den anderen nach gesetzlichen Maßstäben so derbe in seine Schranken weist - anstatt Mitgefühl zu zeigen. Wir alle (gerade die arbeitende Bevölkerung und auch Rentner) sitzen in gleichen Boot...das sollte man nicht vergessen.

von DanielaDj am 12.04.2016, 17:24



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Liebe Daniela, hier geht es nicht um Menschlichkeit und Mitgefühl sondern um Recht. Mein Unrechtsempfinden ist eben ein anderes als Deines. Die Antwort war keineswegs unüberlegt. Ich halte es bei der geschilderten Situation nicht einmal für gerechtfertigt und vor allem ERFORDERLICH ALG I zu beziehen. Es gibt für alle ein Jahr Elterngeld. Elternzeit ist etwas anderes und man darf wohl drei Jahre nehmen, wenn man es sich leisten kann. Somit fällt das für mich unter Luxus. Was Du beschreibst ist querfinanzierte Elternzeit und die ist im Gesetz so nicht vorgesehen. Im vorliegenden Fall darf die Fragestellerin nicht Teilzeit beim AG arbeiten. Sie hat nun zwei Möglichkeiten, Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen AG oder Vollzeitbeschäftigung beim jetzigen AG. Sind doch zwei gute Möglichkeiten! Die Notwendigkeit jetzt ALG I beziehen zu wollen/ müssen, sehe ich absolut nicht. Hilfe durch den Staat ist nicht das Mittel 1. Wahl sondern letzter Wahl! Mich bedauert ja auch keiner, dass ich nach Ablauf des 1. Jahres Elterngeld wieder auf Arbeit gehen muss/ will. Liegt einfach am Standard, die Prioritäten muss jede Familie selbst für sich festlegen aber bitte nicht auf Kosten des Steuerzahlers.

Mitglied inaktiv - 12.04.2016, 18:40



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...und dass der Steuerzahler da nix für kann sprach Hubbeldubbel, die Benachteiligte, die gerne 14 Monate Elterngeld haben möchte obwohl nicht alleinerziehend und obwohl ihr Partner keine EZ nehmen will. floe

von la-floe am 12.04.2016, 18:52



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Lieber nervender "Floh"! Hast Du keine eigenen Themen oder Meinungen? Letztmalig! Überlese meine Beiträge und ich Deine! Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum und ich behalte mir vor gegen Deine teilweisen Beleidigungen an anderen Stellen vorzugehen. Die ständige Unsachlichkeit nervt langsam auch weitere beteiligte Frauen, nicht nur mich. Was interessiert die jetzige Fragestellerin dein Kommentar.

Mitglied inaktiv - 12.04.2016, 19:03



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Hallo, Ihr AG muss, wie bereits geschrieben einer Teilzeittätigkeit bei einem anderen AG zustimmen (Ausnahme Konkurrenzunternehmen). Darf ihr AG überhaupt ablehnen, das geht bei Betrieben ab 15 MA außerhalb der EZ nur aus betrieblichen Gründen und innerhalb der EZ nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (wollen) haben Sie Anspruch auf ALG 1 im Umfang der möglichen Tätigkeit. Warum geht Vollzeit nicht (Fahrtzeit, Schicht oder nicht kompatible Arbeitszeiten)? Auch wenn das Stress ist, würde ich es in Erwägung ziehen, soweit möglich. Dabei sollte Frau auch ihre Rente, eine theoretisch immer mögliche Trennung und mögliche Schicksalsschläge nicht außer Acht lassen. ALG 1 ist eine reine Risikoversicherung, hier das Argument zu bringen, schließlich habe man jahrelang eingezahlt und dürfte daher drei Jahre zu Hause bleiben ist Blödsinn. Wer sowas behauptet sollte mal zusammen rechnen, was er in den Jahren eingezahlt hat und wie lange das reichen würde. Leider ist ein Eigenheim ein Luxus den man sich leisten können muss. LG

von Lina_100 am 12.04.2016, 19:08



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Danke Dir Lina für Deinen Beitrag. Kein Mensch braucht Bestätigung aber gut tut sie dennoch allen :-) Manchmal könnte man meinen, hier ein Außerirdischer von einem fremden Planeten zu sein :-D

Mitglied inaktiv - 12.04.2016, 19:19



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viel Vergnügen beim Vorgehen gegen "was auch immer" Wäre ein Job denkbar? Nur so als Alternative? naja... floe

von la-floe am 12.04.2016, 20:18



Antwort auf: Woher bekomme ich Finanzielle Unterstützung

Lieber nervelnder "Floh", zum Bleistift gegen einige Beleidigungen. Werde gern auch weiterhin täglich fragen: Ist es jetzt endlich gut? Du schreibst ja immer, dass Du richtig liest und Sachverhalte richtig verstehst. Bitte, dann nimm das Gelesene auch wörtlich und halte dich daran. Lass mich in Ruhe!

Mitglied inaktiv - 12.04.2016, 20:41



Antwort auf: Woher bekomme ich Finanzielle Unterstützung

Hallo, der Mutter soll es zustehen Zuhause bleiben zu dürfen (durch die gemeinschaft finanziert). ... und der Vater darf nicht? ... Und immer nioch verstehe ich es nicht... ICH gestalte mein Leben, ICH finanziere es bitte auch. Versicherunsgleistungen jedweder Art sind für die unvothersehbaren Fälle da, nicht für geplante Bedürftigkeit. Wegen mir können beide Eltern Zuhause bleiben solange sie wollen wenn sie es sich LEISTEN können. Warum soll denn bite "ich" dafür zahlen nur weil meine Nachbarin (z. B.) drei Jahre Zuhause die Zeit mit dem Kind "genießen" will, während ich versuche mich ohne staatliche Krücke durchzubringen (inkl. Kind)? DAMIT habe ich einfach ein Problem zudem dann, wenn ein Arbeitsplatz vorhanden ist. Zur Not muß man umfinanzieren, denn ich bin nicht auch noch fr den Vermögensaufbau (Abtrag des Hauses) der OP verantwortlich, die Raten runterschrauben/strecken. Und wenn man sich´verkalkuliert hat muss man dafür SELBST gerade stehen und eben wieder voll arbeiten. Gruß D

von desireekk am 13.04.2016, 03:16



Antwort auf: Woher bekomme ich Finanzielle Unterstützung

Kann der Ehemann nicht übergangsweise zu Hause bleiben, oder TZ arbeiten, während sie Vollzeit arbeitet? Ist das eine Option vielleicht für die kleine Familie?

Mitglied inaktiv - 16.04.2016, 21:57



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