Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin jetzt Schwanger. Hab jetzt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Ich habe aber noch 2 Monate Probezeit und mein Chef meinte die Monate werden dann nach meiner Elternzeit fällig! Ich weiß wenn ich Probezeit noch hätte bei meiner Elternzeit das es so wäre aber nicht in Beschäftigungsverbot. Beschäftigungsverbot zählt ins Mutterschutzgesetz dadurch als Weiterbeschäftigung.
von Sternchen 777 am 04.04.2017, 22:01