Hallo Frau Bader,
ich bin seit 9.10.2016 in Muterschutz. ich habe ab 1.09.2016 meine Arbeitszeit von 100% auf 87% reduziert. Laut meinem Abeitgeber wird daher auch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld komplett auf Grundlage des reduzierten Gehaltes berechnet, da es sich um eine dauerhafte Gehaltsminderung handelt. Mein Mutterschaftsgeld fällt dadurch geringer aus, als wenn man das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Beginn Mutterschutz berechnet (wären dann 2x 100% und 1x 87%). Ist die Berechnung meines Arbeitgebers korrekt? Gibt es zu solch einem Fall vielleicht ein Urteil?
Vielen Dank und viele Grüße
Berit Schlothauer
von
berit.schlothauer
am 09.01.2017, 12:21
Antwort auf:
Wird bei Arbeitszeitreduzierung der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld geringer
Hallo,
der AG hat Recht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
Antwort auf:
Wird bei Arbeitszeitreduzierung der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld geringer
Dazu ist kein Urteil nötig, denn der AG hat korrekt gerechnet.
Nach § 11 Abs. 2 MuSchG ist das so, dass du im Mutterschutz das bekommst, was du nach aktuellem Vertrag verdienst, also 87%.
Mitglied inaktiv - 09.01.2017, 12:31
Antwort auf:
Wird bei Arbeitszeitreduzierung der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld geringer
Der Durchschnitt der letzten 3 Monate gilt nur, wenn man monatlich schwankendes Einkommen hat.
Ansonsten bekommt man dass, was man aktuell auch verdienen würde.
von
sternenfee75
am 09.01.2017, 14:44