Wiedereintritt nach 3 jähriger Elternzeit, Rechte?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiedereintritt nach 3 jähriger Elternzeit, Rechte?

Hallo Frau Bader, ich bin seit 17,5 Jahren in meiner Firma unbefristet als kaufmännische Kraft angestellt. Erst immer dem Geschäftsführer untergeordnet. Dann wurden alle Sachbearbeiterinnen unterschiedlichen Bereichen zugeordnet. Ich habe die Sachbearbeitung Tagungshaus gemacht und wurde der Abteilung Hauswirtschaft zugeordnet. Nun habe ich 3 Jahre Elternzeit gewählt. Diese enden nun am 26.5.2014. Ich habe Montag das Gespräch mit einem neuen Geschäftsführer, der alte ist seit Anfang diesen Jahres in Rente gegangen. Und ich möchte wiederkommen, aber Teilzeit. Mein Vertrag, BAT, gibt sogar her, dass ich 5 Jahre nur Teilzeit kommen und darf und dann wieder voll. Also das sie mir die Vollzeitstelle dann wieder geben müssen. Mein alter Geschäftsführer sagte das es zu 99 % sicher sei und es keinen Grund geben könnte, warum der Neue das ablehnen könnte. Meine Frage ist nun, da Gerüchte im Haus umgehen, die dürfen mich doch nur in einen kaufmännischen Job stecken. Aber nicht in die Hauswirtschaft zum kochen oder putzen. Nicht das das keine ordentlichen Jobs wären. Aber nicht für mich und ich habe kaufmännisch gelernt und bin auch als solche Kraft dort eingestellt. Und dazu wäre ich nicht bereit. Ich muss nicht meinen Platz wiederhaben, aber kaufmännisch. Danke für Ihre Meinung LG Babe

von babe1975 am 29.06.2013, 21:20



Antwort auf: Wiedereintritt nach 3 jähriger Elternzeit, Rechte?

Hallo, Ihr Arbeitsplatz wird durch den Vertrag bestimmt. Ihr AG kann Ihnen den alten oder ein vergleichbarer Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2013



Antwort auf: Wiedereintritt nach 3 jähriger Elternzeit, Rechte?

Sie dürfen dich nicht in einen Putz- oder Kochjob stecken, sondern eine Tätigkeit wie sie in deinem Arbeitsvertrag genannt ist.

von Pamo am 30.06.2013, 05:51



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