Hallo, da ich mit dem 2. Kind schwanger bin, hab ich meine erste Elternzeit in der ich mich noch befand vorerst beendet. Also pünktlich zur Mutterschutzfrist. Die Rest Elternzeit von Kind 1 hab ich mir mit Einverständnis des Ag übertragen lassen auf das Ende der noch folgenden 2. Elternzeit. Alles schön und gut, meine Frage ist : wie wird genau der Rest der 1. EZ gezählt. Also ab dem Tag des vorzeitigen Endes ( sprich Mutterschutzbeginn der 2. Ss) bis Ende der schon beantragten 1. Ez.? -das würde für mich am ehesten Sinn machen, Oder erst ab Geburt des 2. Kindes oder sogar erst nach den 14 Wo Mutterschutz -bis Ende der einst beantragten 1. Ez. ? Hoffe das war verständlich!
von Anica am 01.09.2016, 21:27