Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe viele Forenbeiträge gelesen und diese haben mir sehr weitergeholfen. Insbesondere das vom Ministerium zitierte Schreiben ist absolut hilfreich. Allerdings geht aus diesem nicht hervor, wie sich das Mutterschaftsgeld des 2.Kindes berechnet, wenn ich während der (vorzeitig beendeten) Elterzeit des 1.Kindes einen Minijob bei meinem Arbeitgeber ausgeübt habe. Wird der Minijob für den Arbeitgeberanteil herangezogen? Oder wird er nicht berücksichtigt, da es sich nicht um steuerpflichtiges Einkommen handelt und wird somit das Vollzeitgehalt von vor der Geburt des 1.Kindes herangezogen.
Sie würden mir mit ihrer Antwort sehr weiterhelfen.
Vielen lieben Dank.
Herzliche Grüße
von
Mutti_11_2013
am 05.11.2014, 22:25
Antwort auf:
Wie wird das Mutterschaftsgeld des 2.Kindes bei Ausübung eines Minijobs ber.?
Hallo,
gar nicht. Sie beenden die 1. EZ u damit den Minijob. Der AG zahlt den Lohn nachd em VZ-Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2014
Antwort auf:
Wie wird das Mutterschaftsgeld des 2.Kindes bei Ausübung eines Minijobs ber.?
Ich mein die Rechnung geht so:
Hauptjob: 1500 Euro
Minijob: 300 Euro
Einkommen 1800 Euro
Wenn die Berechnung auf 30 Kalendertage läuft, macht das pro Tag:
(1800 Euro / 30 Tage = 60 Euro pro Tag)
Davon werden im Mutterschutz 13 Euro von der KK getragen.
60 Euro - 13 Euro KK = 47 Euro von der Arbeitgebern.
Und die teilen sich das anteilsmäßig auf.
So dass man im Mutterschutz von allen zusammen wieder auf 1800 Euro kommen müsste.
Dies war zu lesen auf den Seiten zB von der Minijobzentrale und der AOK.
Dies dürfte nicht anders sein, wenn der Minijob über den Mutterschutz hinaus besteht und die Mutter nicht mehr in Elternzeit ist (zB durch Unterbrechung).
Hier lese ich aber immer wieder, dass es aus dem Minijob kein MuSchu-Geld geben soll...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.11.2014, 16:40