Hallo Fr. Bader, ich habe für die Partnermonate einen Arbeitsvertrag in Teilzeit mit 27 Stunden. Und zusätzlich bin ich 3 Wochenstunden als Freiberufler/Dozent tätig. Nun sind diese Zahlen lt Gesetz im Monatsdurchschnitt als Höchstgrenze zu bewerten. Wenn ich einen klassischen Babylebensmonat nehme habe ich oft 4 ganze Kalenderwochen und noch 2 Werktage an welchen ich auch arbeiten muss. Da ich stellenweise Überstunden machen muss, ist die Durchschnittsberechnung für mich wichtig. Wie mache ich das?Ich muss a) wissen wann ich bei meinem Hauptjob auf die Bremse trete und b) meinen Nebenjob berücksichtigen, genug Luft lassen für diese Stunden. Wie berechnet man diese Durchnittsstunden? Bei meinen Nachforschungen habe ich eine Richtlinie zu BEEG gefunden, in welcher Höchststunden je nach Zahl der Kalendertage des Monats stehen. Sind diese als relevantes Mass zu setzen? Danke für ihre Antwort!
von sushine 1 am 26.07.2016, 18:19