Sehr geehrte Frau Bader, Ende des Monats trete ich meine Teilzeitarbeit in Elternzeit an. Ich werde die vollen 30 Stunden pro Woche tätig sein. Soweit ich das Gesetz verstanden habe, sind somit keine Überstunden möglich bzw müssen innerhalb des laufenden Monats abgebaut werden. In meiner Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, der die Tätigkeit während der Elternzeit regeln soll, steht nun der Standard-Satz "Mit dem Gehalt ist sämtliche Mehrarbeit, die über die normale Wochenarbeitszeit hinausgeht, abgegolten." Verzichte ich nun bei Unterschrift auf die 30-Stunden-Deckelung? Soll ich darauf drängen, dass der Satz gestrichen wird? Außerdem steht in dieser Vereinbarung "Mit Wirkung zum 26.04.2012 wird die Arbeitnehmerin während der Elternzeit (bis längstens 25.08.2013) für den Arbeitgeber tätig sein." Damit wird meine Elternzeit auf die 2 Jahre definiert. Auch hier die Frage, verzichte ich mit Unterschrift dieser Vereinbarung auf die Möglichkeit das dritte Jahr Elternzeit anzuschließen? Vielen Dank für Ihre Antwort,
von MGK am 04.04.2012, 16:01