Guten Abend, Wie oft darf man die Elternzeit verlängern? Bzw. Darf dann der Arbeitgeber die Verlängerung aus betrieblichen Gründen ablehnen? Oder ist er verpflichtet diese zu genehmigen? Vom 22.07.2016 bis 21.07.2018 Elternzeit 1. Verlängerung bis 31.10.2018 diese wurde bereits vom Arbeitgeber genehmigt. Aber die Teilzeit ab 01.11.2018 nicht. Meine Überlegung wäre jetzt.... Entweder die Teilzeit noch mal 3 Monate vorher (01.11.2018) zu beantragen oder die Elternzeit zum 2 mal bis zum 21.07.2019 zu verlängern. Der AG darf mir ja bezüglich der Teilzeit erst 4 Wochen vor dem 01.11.2018 antworten und wenn ich dann eine Ablehnung erhalten würde , hätte ich keine Möglichkeit mehr die Elternzeit zu verlängern da ich ja 7 Wochen vorher diese beantragen müsste... irgendwie ein Teufelskreis. Was würden Sie den empfehlen bzw. Wie sollte ich den vorgehen? Ich muss auch sagen, das mein Arbeitgeber nicht einfach ist. Ein Chef war mit der Teilzeit einverstanden ... ( nur mündliche Aussage) er fragte bis dato immer ob ich schon auf 450€ Basis vorher arbeiten komme aber der ganz große Chef hat da bezüglich meiner Teilzeit anders entschieden ... laut meinem Chef wusste er nichts von der Entscheidung aber gleichzeitig sagt er das er die Personalentscheidungen nicht beeinflussen kann und nicht versteht wieso so entschieden worden ist obwohl unsre Abteilung permanent unterbesetzt ist und er eigentöich über jede Stunde dankbar wäre. Betriebsgröße ca. 600 Mitarbeiter. Danke und Gruß Anna
von RE-X am 08.06.2018, 00:41