Hallo habe am 8. Dezember 2011 mein Sohn bekommen.
habe dafür 3 Jahre Elternzeit beantragt und das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen.
jetzt bin ich wieder schwanger in der 24+4 ssw
Mein zweites Kind kommt am 6.03.2014 per Kaiserschnitt zu welt.
Mein Vertrag geht noch bis Mai 2014 befristet!
Bekomme ab Dezember 2013 kein Elterngeld mehr habe dann nur noch Kindergeld.
Kann ich meine Elternzeit vorher beenden?
Bekomme ich dann das selbe Geld wie beim ersten Kind?
Wo Muss ich mich hinwenden und was beantragen?
von
chihuahuagirl88
am 04.12.2013, 11:05
Antwort auf:
Wie kann ich die elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2013
Antwort auf:
Wie kann ich die elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden?
noch dazu gesagt ich möchte nicht mehr in diesen betrieb arbeiten kann man das umgehen?
von
chihuahuagirl88
am 04.12.2013, 11:09
Antwort auf:
Wie kann ich die elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden?
Ja, du kannst die Elternzeit unterbrechen. Und zwar zum Tag vor dem Beginn des Mutterschutz. Schriftlich bei deinem AG.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.12.2013, 11:41
Antwort auf:
Wie kann ich die elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden?
Nur zum Beginn des neuen Mutterschutzes, alles andere ist nicht legal.
Wie meinst Du das mit "nur Kindergeld"
Die Kinder haben doch einen Vater, der ist für die Kinder und für Dich zuständig.
von
Sternenschnuppe
am 04.12.2013, 12:10