Liebe Frau Bader, im Mai nächsten Jahres werde ich entbinden. Da mein Gehalt provisionsabhängig ist, bin ich bestrebt während meiner SS volle Provision zu beziehen (was mir vor der Schwangerschaft auch immer mgl. war), um ein entsprechendes Elterngeld zu bekommen. Jetzt bin ich leider schwangerschaftsbedingt krank geschrieben und habe keine Chance mir meine Provision dazu zuverdienen. Wie verhält sich die Berechnung des Elterngeldes in meinem Fall? Habe ich nun Pech gehabt für diesen Monat oder kann ich eventuell auch die letzten Monate vor der SS als Nachweis nutzen, um zu zeigen dass ich ein immer gleiches Gehalt (auch bei voller Provision) hatte? Lieben Dank für Ihre Hilfe, Ihre Mina
von mina am 27.10.2013, 19:16