Frage:
Wie berechnet sichdas ElternGeld in Elternzeit bei Beschäftigung?
Hallo, im Moment arbeite ich 30h die Woche in Elternzeit. Diese läuft bis März 2016.wir planen im Februar erneut schwanger zu werden. Wenn dies klappt, würde ich direkt ins Beschäftigungsverbot gehen. Wie wird dann nach März2016 gezahlt ( die 30h/Woche oder 100%) und welche Monate sind dann ausschlaggebend für die Berechnung des neuen Elterngeldes?
Vg Katja
von
Ka83
am 08.12.2015, 14:08
Antwort auf:
Wie berechnet sichdas ElternGeld in Elternzeit bei Beschäftigung?
Hallo,
sie bekommen das, was ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden.
Ausschlaggebend für das neue Elterngeld sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeschlossen werden die Monate, in denen die Eltern Geld oder Mutterschaftsgeld bekommen haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2015
Antwort auf:
Wie berechnet sichdas ElternGeld in Elternzeit bei Beschäftigung?
Immer das was Du laut dann aktivem Vertrag verdienen würdest.
Ist halt ein Risiko, wenn es mit der terminierten Schwangerschaft nicht klappt und Du den Vollzeitvertrag bestehen lässt.
Dann musst Du auch Vollzeit arbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 08.12.2015, 14:40
Antwort auf:
Wie berechnet sichdas ElternGeld in Elternzeit bei Beschäftigung?
Sternschnuppe das wäre nicht das Problem dann die 100% zu arbeiten. Nur müsste ich jetzt schon für April beantragen, was ich an Stunden haben will, entweder die 100% oder eben weiterhin 30h . Wenn ich die 30h beantrage, bekomme ich die ja auch im bv bezahlt. Welche Monate muss ich dann für das neue ElternGeld nehmen? Ab April bis Ende Schwangerschaft und dann die restlichen Monate vor der ersten Elternzeit? Oder die Monate wo ich jetzt in Elternzeit arbeite?
von
Ka83
am 08.12.2015, 15:10
Antwort auf:
Wie berechnet sichdas ElternGeld in Elternzeit bei Beschäftigung?
Wann ist das erste Kind geboren?
Nur Monate vor dem 1. Geburtstag des vorherigen Kindes werden durch Monate vor der vorherigen Schwangerschaft ersetzt. Heißt: Wenn Du derzeit (bis März) im ersten Jahr der Elternzeit bist, werden die Monate ersetzt - wenn nicht, dann nicht.
von
Strudelteigteilchen
am 08.12.2015, 15:47
Antwort auf:
Wie berechnet sichdas ElternGeld in Elternzeit bei Beschäftigung?
Strudelteigteilchen, ich bin im3. Jahr. Das heißt ich würde die Monate nach Elternzeit voll angerechnet bekommen und den Rest aus meiner Beschäftigung in Elternzeit?
von
Ka83
am 08.12.2015, 19:03
Antwort auf:
Wie berechnet sichdas ElternGeld in Elternzeit bei Beschäftigung?
Immer ! das Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz des Kindes, für welches Elterngeld beantragt wird.
So wie es ist.
Elterngeld aus dem ersten Jahr des Vorkindes wird durch alten Lohn ersetzt ( bei Dir kein Punkt )
von
Sternenschnuppe
am 08.12.2015, 20:22
Antwort auf:
Wie berechnet sichdas ElternGeld in Elternzeit bei Beschäftigung?
Ich danke Ihnen, dann weiß ich jetzt was auf uns zukommt! Viele grüße
von
Ka83
am 11.12.2015, 15:37