Hallo,
ich bekomme vorauss. am 09.05.16 ein Baby. D. h. Mutterschutz ist vom 28.03.16 - 04.07.16
Danach gehe ich nahtlos in die Elternzeit über. Ich plane 1,5 Jahre daheim zu bleiben.
Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch für 2016? Der ganze Jahresanspruch wären 30 Tage.
Ich bin der Meinung, dass mir für den Juli 2016 auch noch Urlaubstage zustehen, was bedeuten würde, dass ich auf 18 Tage komme. Mein Unternehmen gesteht mir im Moment nur 15 Tage zu. D. h. für einschl. Juni. Vermutlich streichen Sie mir den Juli, da Mutterschutz im Juli nur 4 Tage sind.
Ich bitte um Ihre Unterstützung! - Vorab vielen Dank!
von
SG08011989
am 19.01.2016, 10:07
Antwort auf:
Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch während Mutterschutz/Elternzeit
Hallo,
Sie haben Urlaubsanspruch bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2016
Antwort auf:
Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch während Mutterschutz/Elternzeit
Dir steht Urlaub bis einschließlich dem Monat zu, in dem der MS endet. Es kommt aber auf den tatsächlichen Geburtstermin an. Ich denke, dein AG plant eher knapp, da wenn dein Kind ein paar Tage eher kommt, fällt der Juli ja raus (ist mit dn 4 Tagen ha knapp). Wenn du den ganzen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen willst, würde ich das eher nach der AG-Kalkulation machen, wenn es dann so kommt, dass der MS noch in den Juli fällt, kannst die dir zustehenden Tage ja nach der Elternzeit noch nehmen.
von
malini
am 19.01.2016, 11:21
Antwort auf:
Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch während Mutterschutz/Elternzeit
@malini: Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn das Kind früher kommt, würde sich der Mutterschutz aus 8 Wochen ab Geburtsdatum + die zu frühen Tage verlängern. Das heißt ja, dass ich hintenraus wieder im Juli lande, oder?
von
SG08011989
am 19.01.2016, 14:21
Antwort auf:
Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch während Mutterschutz/Elternzeit
Du hast vollkommen Recht, und die Auskunft von "malini" ist natürlich falsch.
von
Andrea6
am 19.01.2016, 16:35
Antwort auf:
Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch während Mutterschutz/Elternzeit
Das tut mir dann leid, ich hab die Info so von meinem AG erhalten (und auch geglaubt, da es sich für mich plausibel angehört hat), da ich einen ähnlich knappen Termin, nur ca. 3 Monate eher hab.
Dann muss ich auch nochmal Rücksprache mit meinem AG halten...!
von
malini
am 19.01.2016, 17:47