Frage:
Liebe Frau Bader,
ich bin in einem Supermarkt mit den Konditionen einer Werkstudentin angestellt, zahle also nur den Pflichtanteil zur Rentenversicherung und bin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Von der Krankenkasse bekomme ich die vollen 13 Euro pro Tag gezahlt, mein AG weigert sich allerdings, seinen Zuschuss zu zahlen (Begründung ist mir unbekannt, ich wurde nur vor vollendete Tatsachen gestellt).
Ist das rechtens und falls nein welche Schritte müsste ich einleiten falls er sich weiterhin weigert?
Meine Tochter ist bereits seit dem 3. 11. auf der Welt, wäre das ganze also schon verstrichen?
LG
von Schmutzfink am 01.01.2012, 17:21 Uhr

Antwort auf:
Werkstudentin Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Hallo, bitte die Frage am Freitag noch mal stellen, bin nicht in der Kanzlei bei meinen Kommentaren.Liebe Grüße NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2012
Antwort auf:
Werkstudentin Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
als Ergänzung: es ist keine geringfügige Tätigkeit und ich kann leider nicht sagen ob ich Anspruch auf Krankengeld habe oder nicht.
von Schmutzfink am 01.01.2012

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