Ich habe in den 12 Monaten vor der geburt einen Hauptjob 1500 netto und einen Nebenjob auf geringfügig beschäftigten basis gehabt. das Minijobgehalt wurde generell ja nicht versteuert. Es setzt sich aus einem Zeitlohn und Sonntags-/und Nachtzuschlägen zusammen, z.B. 251 € Zeitlohn und 100 € Nachtzuschläge. Werden bei der Elterngeldberechnung nur die 251€ zeitlohn angerechnet oder der gesamte Nettolohn des steuerfreien Minijobs (zeitlohn + zuschläge ) Vielen Dank für ihre Antwort
von jacky198032 am 25.11.2012, 01:17