Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wer zahlt weiter?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wer zahlt weiter?

kristin89

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hallo, bekomme bis november 2012 elterngeld. bleib jedoch bis märz 2013 zu haus da ich 14 monate eltermzeit genommen hab, meine tochzer ein frühchen ist und ich den mutterschutz hinten ran hänge. bekomme zu meinen gehalt noch ergänzendes hartz4. nekomme ich von november bis märz mein geld vom ag oder wird mein harzt 4 aufgestockt? mfg kristin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Mutterschutz wird an den ursprünglichen Mutterschutz angehängt. Dennoch können Sie Hartz IV bekommen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Ohne Elterngeld erhöht sich das H4. Aber du wirst auf jeden Fall 300 Euro weniger haben, da der anrechnungsfreie Mindestbeitrag von 300 Euro wegfällt. Mutterschutz ranhängen ? Woran denn ? Wird Elterngeld bei Frühchen anders berechnet ?


SumSum076

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Also vom AG auf keinen Fall, denn der hat ja mit der Elternzeit und deren Finanzierung nix zu tun. Man kann eine Aufstockung des ergänzenden H4 bekommen (auf Antrag). Gruß Sabine


SumSum076

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Mutterschutz kann man nicht ranhängen. Ist sicherlich nur ein "Fehler" in der Formulierung. Auch bei Frühchen ist so: Mutterschutz (aber eben verlängert) Elternzeit mit Elterngeld Elternzeit Nein, Elterngeld wird bei Frühchen nicht anders berechnet. Da es aber das Mutterschaftsgeld länger gibt, gibts meist weniger Elterngeld. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Elternzeit sind doch immer Lebensmonate ? Wenn das Elterngeld im November endet, dann ist das Kind da mindestens 12 Monate alt, also oist es im März schon 16 Monate alt und nicht erst 14 , die die Elternzeit beträgt. Oder habe ich nun einen Denkfehler ?


SumSum076

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Jo, Elternzeit ist im Regelfall angelehnt an Lebensmonate. Und ja, irgendwas stimmt mit der Aufteilung nicht. Es kann aber auch sein, dass die Mutter rechnet: 2 Monate Mutterschutz + 14 Monate Elternzeit Manche wissen nicht, dass die Mutterschutzzeit auf die Elternzeit angerechnet wird. Wobei das Kind ein Frühchen ist und damit der Mutterschutz länger als 8 Wochen. Ohne die genauen Daten kann ich es nicht aufdröseln... Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Mutterschutz sind immer die ersten Wochen nach der Geburt, hinten ranhängen ist nicht. Bei Frühchen müßten das dann 12 Wochen nach der Geburt sein statt der normalen 8 Wochen. In der Regel ist das Mutterschaftsgeld höher als das Elterngeld, welches voll angerechnet wird. Deshalb gibt es für diesen Zeitraum dann kein Elterngeld (Zeit wird aber angerechnet). Elterngeld wird nicht Zeitmonate ausgezahlt sondern bis zum Ende des ersten Lebensjahr. Sprich, beantragt man, warum auch immer später Elterngeld, oder bekommt man keines weil die entsprechenden Bedingungen wegfallen bzw ist das Mutterschaftsgeld maßgeblich, werden die entsprechende Monate abgezogen. Alleinerziehende können 2 Monate mehr Elterngeld beantragen, wäre also bis zum 14ten Lebensmonat des Kindes. Ebenso wenn der Partner zwei Monate dranhängt. Nach dem 14ten Lebensmonat gibt es nur noch Elterngeld, wenn die Zahlung geteilt wurde über 2 Jahre, ansonsten nicht mehr. Hier müßte die Rechnung also so aussehen: bis 12 Wochen nach der Geburt: Mutterschaftsgeld ab dann bis zum 14ten Lebensmonat Elterngeld Danach Hartz4 falls kein Einkommen bzw Job. Ich denke aber mal, da hier ein Job vorhanden ist, wird das Amt sagen, das zumindestens wieder teilweise gearbeitet werden muß. Die Aufstockung erfolgt ja nur, weil das Einkommen des Jobs alleine nicht auslangt. Der AG jedenfalls muß nur zahlen, wenn entsprechende Arbeistleistung vorliegt. Bei reiner Elternzeit gibt es nichts. Das neue Betreuungsgeld dürfte, wenn es denn dann wirklich durchkommt, auch wegfallen da Hartz4er keinen Anspruch drauf haben. Zumindestens den Punkt mit dem aufstockenden Hartz4 würde ich jetzt zeitnah mit dem Amt abklären, da gegebenenfalls ja sonst noch eine anderweitige Lösung gefunden werden muß (Krippe; KiTa, Tagesmutter)


SumSum076

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Noch ein klein wenig anders: Zwar ist der Mutterschutz zB bei Frühgeborenen verlängert von 8 auf 12 Wochen. Da das Kind aber zu früh war, sind auch ein paar Tage von vor der Geburt nicht in Anspruch genommen worden. Die werden an die 12 Wochen dran gehängt. Bei Frühchen ist also der "Mindestanspruch" 12 Wochen... Aber ohne genaue Daten...(können wir alle nur spekulieren) Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Aber wie auch immer die Zeiten nun sind. Zwischen Elterngeld und Arbeitsamtritt ist in erster Linie der Vater des Kindes zuständig. Betreuungsunterhalt , wenn getrennt über einen Anwalt einzufordern. Wenn der nicht leistungsfähig ist, dann weiterhin H4 , aber es werden 300Euro weniger sein als jetzt.


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