Wer zahlt beim Beschäftigungsverbot.........

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer zahlt beim Beschäftigungsverbot.........

Hallo Frau Bader, also folgender Sachverhalt, ich war bis 7. Dezember in Elternzeit, ab 8. Dez. hätte ich wieder arbeiten müssen, der FA hat mir jedoch ein Beschäftigungsverbot ausgestellt aufgrund von Komplikationen in der jetzigen SS. So mein AG hat auch alles bei der Krankenkasse gemeldet, die Aufwendungen für den Monat Dez. wurden ihm auch erstattet, jedoch habe ich bis heute kein Gehalt gesehen obwohl dieses bis zum 10.Jan. hätte gezahlt werden müssen, welche Möglichkeiten habe ich jetzt, sollte ich mir einen Anwalt nehmen, oder eine Betrugsanzeige erstatten oder es dem Finanzamt melden, da er ja in diesem Sinne auch Steuern hinterzieht, was kann ich tun um an mein Geld zu kommen. Viele Grüße und Besten Dank

von gurkchen3 am 27.01.2012, 12:26



Antwort auf: Wer zahlt beim Beschäftigungsverbot.........

Hallo, schreiben Sie ihm mit Fristsetzung eine Woche per Einschreiben m Rückschein u schalten Sie parallel das Gewerbeaufsichtsamt ein. Danach zum RA (wenn Sie mich anmaieln, kann ich Ihnen auch gerne helfen) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2012



Antwort auf: Wer zahlt beim Beschäftigungsverbot.........

ich habe ihn schon eine frist gesetzt gehabt, allerdings hat er diese auch verstreichen lassen........wäre über hilfe wirklich sehr dankbar, bin echt am verzweifeln, gewerbeaufsichtsamt und denen diesen fall dann schildern werde ich gleich am montag machen viele grüße

von gurkchen3 am 27.01.2012, 16:28



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