Sehr geehrte Frau Bader,
mich würde interessieren, wer das Erz.Recht bekommt für meine beiden minderjährigen Kinder, wenn meinem Mann und mir etwas zustößt. Was und wie kann ich es veranlassen, daß wir uns die Person aussuchen können? Wir wollen auf keine Fall, daß die Kinder dann im Heim oder Pflegeeltern landen. Man muß heutzutage ja an alles denken und mit allem rechnen. Muß ich das dann evtl. beim Notar oder Vormundschaftsgericht veranlassen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen, Bettina Herbst
Mitglied inaktiv - 24.02.2002, 18:31
Antwort auf:
Wer bekommt Erz.Recht im Todesfall beider Eltern?
Liebe Bettina,
Sie können zusammen mit Ihrem Mann/ Partner ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Notarkosten bestimmen sich nach dem momentanen Wert des zu vermachenden Erbes. Man muss da genaue Angaben zu den einzelnen Positionen machen.
Ich nehme an, dass es bei einem Vorsorgetestament feste Gebühren gibt – fragen Sie unverbindlich bei einem Notar oder der Notarkammer an.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Wenn man nicht verheiratet ist, muss jeder ein eigenes Testament alleine erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Ausserdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet. Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht.
Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.02.2002