Hallo, Im Dezember 2011 habe ich eine Tochter bekommen und für diesen August hat sich Kind Nr.2 angekündigt. Ich habe die Elternzeit von Kind 1 zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist abgebrochen und gehe danach in die neue Elternzeit von Kind 2. Jetzt kam die erste Abrechnung von meinem Arbeitgeber und er hat als Berechnung für den Zuschuss des Mutterschaftsgeldes meine neue Steuerklasse (seit der Geburt im Dezember 11 bin ich in Steuerklasse 5, vorher 3) angenommen. Ist das so zulässig oder muss er wie laut § 14 des Mutteschutzgesetzes: "Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten," als Berechnungsgrundlage nehmen? Vielen Dank für ihre Antwort
von Leonie22 am 31.07.2013, 16:13